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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I, Aktualisierung wegen Adressänderung bantragen 

Beschreibung

Sie sind mit Hauptwohnsitz in Mainz gemeldet und sind innerhalb von Mainz umgezogen? In diesem Fall muss auch der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I auf Ihre neue Anschrift geändert werden.

Die Änderung Ihrer Anschrift können sowohl die KFZ-Zulassungsbehörde als auch der Bürgerservice und die Ortsverwaltungen durchführen.

In folgenden Fällen kann die Änderung der Fahrzeugpapiere nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen:

  • Die Adresse auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt geändert und trägt daher bereits einen Adressaufkleber. In diesem Fall stellen wir Ihnen neue Fahrzeugpapiere aus.

  • Neben der Anschrift hat sich auch Ihr Name geändert (z. B. wegen Eheschließung). Beachten Sie hierzu die Dienstleistung "Kfz: Namensänderung in den Fahrzeugpapieren beantragen". Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.

  • Wenn Ihr Fahrzeug bereits in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war, Sie das Fahrzeug nun in Mainz zulassen möchten und ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten, dann handelt es sich um eine Umschreibung des Fahrzeuges. Beachten Sie hierzu die Dienstleistung "Kfz: Ummeldung Kraftfahrzeug beantragen". Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.

    Beispiel:

    Kennzeichen

    aktuell
    eingetragene
    Adresse

    Umzug
    innerhalb
    von Mainz

    Umzug
    von außerhalb
    nach Mainz

    Änderung im
    Bürgerservice
    oder Ortsverwaltung

    MZ-AB 123

      Mainz

       X

     

        Ja

    MZ-AB 123

      Extern

     

       X

        Nein

    XX-AB 321

      Extern

     

       X

        Nein

    XX-AB 321

      Mainz

       X

     

        Ja

Beantragung:

  • persönlich
  • Vertretung durch bevollmächtigte Person

Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde:

  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Voraussetzungen:

  • Halter:in des Fahrzeugs hat ihren Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
  • Umzug innerhalb von Mainz
  • Familien-/Firmenname bleibt unverändert
  • gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • gültiger und geänderter Personalausweis oder Reisepass der Halter:in im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, sofern auf dem Fahrzeugschein bereits ein Adressaufkleber angebracht ist, da wir in diesem Fall auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umstellen müssen.

Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und der vollmachtgebenden Person)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei auf Minderjährige zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil


Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

Für im Handelsregister eingetragene Firmen

  • Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
  • Vollmacht der Geschäftsführung oder Prokuristen:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

Für Vereine (e. V.)

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollmacht der vertretenden Person mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
  • Ausweis aller Gesellschafter:innen

Gebühren

  • Standardgebühr 12 Euro
  • Gebühr mit gleichzeitiger Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) 17,10 Euro

Zahlungsart

Bar/EC

Fristen

  • Persönlich im Regelfall sofort
  • Die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

  • § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde

Die Zulassung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Zulassung vor Ort begleichen.