Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I, Aktualisierung wegen Adressänderung bantragen
Beschreibung
Sie sind mit Hauptwohnsitz in Mainz gemeldet und sind innerhalb von Mainz umgezogen? In diesem Fall muss auch der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I auf Ihre neue Anschrift geändert werden.
Die Änderung Ihrer Anschrift können sowohl die KFZ-Zulassungsbehörde als auch der Bürgerservice und die Ortsverwaltungen durchführen.
In folgenden Fällen kann die Änderung der Fahrzeugpapiere nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen:
- Die Adresse auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt geändert und trägt daher bereits einen Adressaufkleber. In diesem Fall stellen wir Ihnen neue Fahrzeugpapiere aus.
- Neben der Anschrift hat sich auch Ihr Name geändert (z. B. wegen Eheschließung). Beachten Sie hierzu die Dienstleistung "Kfz: Namensänderung in den Fahrzeugpapieren beantragen". Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
- Wenn Ihr Fahrzeug bereits in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war, Sie das Fahrzeug nun in Mainz zulassen möchten und ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten, dann handelt es sich um eine Umschreibung des Fahrzeuges. Beachten Sie hierzu die Dienstleistung "Kfz: Ummeldung Kraftfahrzeug beantragen". Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
Beispiel:
Kennzeichen
aktuell
eingetragene
AdresseUmzug
innerhalb
von MainzUmzug
von außerhalb
nach MainzÄnderung im
Bürgerservice
oder OrtsverwaltungMZ-AB 123
Mainz
X
Ja
MZ-AB 123
Extern
X
Nein
XX-AB 321
Extern
X
Nein
XX-AB 321
Mainz
X
Ja
Beantragung:
- persönlich
- Vertretung durch bevollmächtigte Person
Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde:
- mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)
Voraussetzungen:
- Halter:in des Fahrzeugs hat ihren Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
- Umzug innerhalb von Mainz
- Familien-/Firmenname bleibt unverändert
- gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- gültiger und geänderter Personalausweis oder Reisepass der Halter:in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief, sofern auf dem Fahrzeugschein bereits ein Adressaufkleber angebracht ist, da wir in diesem Fall auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umstellen müssen.
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und der vollmachtgebenden Person)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei auf Minderjährige zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
Für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht der Geschäftsführung oder Prokuristen:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
Für Vereine (e. V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der vertretenden Person mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
Gebühren
- Standardgebühr 12 Euro
- Gebühr mit gleichzeitiger Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) 17,10 Euro
Zahlungsart
Bar/EC
Fristen
- Persönlich im Regelfall sofort
- Die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde
Die Zulassung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Zulassung vor Ort begleichen.
Formulare
Internetverweise
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Organisationen
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- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) (31.03.02)
- Verkehrsüberwachungsamt (31)