Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Eheschließung, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde mitteilen und die Fahrzeugpapiere ändern lassen.
Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren auch in Kombination mit Anschriftenänderungen können ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgenommen werden. In diesem Fall muss der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II auf Ihren neuen Namen und Ihre neue Anschrift geändert werden. Bei Vorlage der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und -brief) ist eine Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie:
- War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Mainz zugelassen werden, dann handelt es sich um eine Umschreibung des Fahrzeuges. Siehe hierzu die Dienstleistung Kraftfahrzeug ummelden (Umschreibung).
Beantragung
- persönlich
- Vertretung durch Bevollmächtigte/n
Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde
- ohne Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten
- mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)
Voraussetzungen
- Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
- Bei Namensänderung mit Auswirkung auf die Rechtsform, handelt es sich nicht mehr um eine Namensänderung im Sinne dieser Dienstleistung, sondern um eine Umschreibung des Fahrzeuges. Siehe hierzu die Dienstleistung Kraftfahrzeug ummelden (Umschreibung). - ggf. Umzug innerhalb von Mainz
- gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Weiterhin ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung zwingend notwendig!
>> Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr - 15 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Aktuelle Wartezeit und Online-Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76
Unterlagen
- gültiger und geänderter Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
- sofern noch kein geänderter Ausweis vorliegt, genügt die Quittung über die Beantragung sowie Nachweis über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde) - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich
- Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge zusätzlich
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
- für Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter/innen
Gebühren
- Standardgebühr für Namensänderung mit und ohne Adressänderung: 12,30 Euro
- Zusatzgebühren, sofern erforderlich:
- neue Zulassungsbescheinigung Teil II: 3,20 Euro
- Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an Leasinggeber oder Bank: 10,20 Euro
- Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II): 5,10 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
- Sofern das Fahrzeug finanziert oder geleast ist, befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II gewöhnlich bei der Bank oder dem Leasinggeber.
- In diesem Fall muss der/die Halter/in die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsbehörde zur erforderlichen Änderung veranlassen.
Bearbeitungszeit
Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.