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Fahrzeugzulassung mit Bankbrief /-zulassungsbescheinigung Teil II 

Beschreibung

Soll trotz der Verwahrung der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes bei einer Bank/Finanzierungsgesellschaft bzw. einer Leasingsgesellschaft eine Dienstleistung der Zulassungsbehörde abgefordert werden, für die die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden/die Kundin von der jeweiligen Bank/Finanzierungsgesellschaft bzw. Leasingsgesellschaft auf eigene Kosten anzufordern.

Die Bank/Finanzierungsgesellschaft bzw. Leasingsgesellschaft wird die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief an die Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes kann eine Bearbeitung erfolgen.

Um unnötige Wege zur Zulassungsbehörde zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit im Abschnitt "Service" (am Ende dieser Seite) den Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde abzufragen. Hierfür benötigen Sie die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II. Diese finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld 16. Alternativ erfragen Sie diese bitte bei der Bank/Finanzierungsgesellschaft bzw. der Leasingsgesellschaft.

Die Rücksendung erfolgt nach Bearbeitung der gewünschten Dienstleistung gebührenpflichtig durch die Zulassungsbehörde direkt an das jeweilige Unternehmen.

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges sowie für eine reine Adressänderung bei Umzug innerhalb von Mainz ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes nicht erforderlich.

Weitere Informationen zu der jeweils abgeforderten Dienstleistung (Zulassungsart, Änderungen, etc.) der Zulassungsbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Gebühren

  • Rückübersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II einschließlich Einschreibegebühr: 10,20 Euro
  • Die Gebühr wird im Rahmen der jeweils abgeforderten Dienstleistung berechnet.
  • Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Anforderung/Übersendung zur Zulassungsbehörde ggf. separat von Ihrer Bank/Finanzierungsgesellschaft bzw. Leasinggesellschaft berechnet werden.

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

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