Kfz: Tageszulassung beantragen
Online-Services
-
Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden
Unter diesem Link können Sie auch Änderungen in Ihren Fahrzeugpapieren beantragen.
Beschreibung
Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.
Beantragung:
- persönliche Vorsprache
- Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich
Vorsprache:
Nur mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten, mit Online-Terminvereinbarung vorab
Voraussetzungen:
- Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
- Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Bei Fahrzeugen aus der Bundesrepublik Deutschland:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters/der Halterin im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstelliger eVB-Code)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, bitte nutzen Sie den hier zur Verfügung gestellten Vordruck (auch vor Ort in der Zulassungsbehörde erhältlich)
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland:
- ausländische Fahrzeugdokumente bzw. Bestätigung des Herstellers oder Vertragshändlers, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges
Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland:
- ausländische Fahrzeugdokumente bzw. Bestätigung des Herstellers oder Vertragshändlers, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
- COC-Papier (bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung), andernfalls Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
- Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als drei Jahre)
- Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
für freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte)
- aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes
für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
für Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der vertretenden Person bzw. Personen mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
Besondere Fahrzeugverwendung
Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, ist auch das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung" notwendig. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck (auch in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich).
Gebühren
- Standardgebühr: 45,90 Euro
- Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
- Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Hinweise
KFZ-Zulassung nur noch mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt Ulm erteilen. Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung.
Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren müssen Sie im Regelfall bei jeder Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegen. Das für die Zulassungsbehörde Mainz gültige SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite und in Papierform vor Ort.
Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für ein Fahrzeug finden Sie unter www.zoll.de. Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen. Dazu müssen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen.
Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde
Die Zulassung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Zulassung vor Ort begleichen.
Formulare
Internetverweise
- Online Terminvereinbarung
- Zoll.de (Formulare und Merkblätter)
- KFZ-Kennzeichen, Überblick und Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
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