Durchführung einer Feuerbestattung amelden
Kurzbeschreibung
Jede Leiche muss bestattet werden. In Rheinland-Pfalz gilt der Bestattungszwang für Leichen in Form der Erd- oder Feuerbestattung. Die Feuerbestattung umfasst die Einäscherung eines Leichnams und die Beisetzung der Asche in einer Grabstätte.
Beschreibung
Wenn Sie als Hinterbliebene durch uns die Einäscherung Ihrer verstorbenen Angehörigen durchführen lassen möchten, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr Bestattungsinstitut. Dieses überführt die verstorbene Persom in unser Krematorium und besorgt auf Wunsch auch alle Formalitäten für Sie.
Sagen Sie Ihrem Bestattungsinstitut ausdrücklich, dass Sie eine Einäscherung in Mainz wünschen. Da die Durchführung von Einäscherungen nicht ortsgebunden ist, kann es ansonsten passieren, dass das Bestattungsinstitut ein Krematorium im Umkreis mit der Einäscherung beauftragt.
Die vor der Einäscherung durch den Gesetzgeber vorgeschriebene zweite Amtsärztliche Leichenschau veranlassen wir für Sie.
Auf Wunsch können Sie als Hinterbliebene der Einäscherung beiwohnen. Wir teilen Ihnen auch gerne im Vorfeld den genauen Zeitpunkt der Einäscherung mit oder führen diese an einem von Ihnen gewählten Wunschtermin durch. Sprechen Sie unsere Mitarbeitenden gerne jederzeit an und teilen Sie uns mit, was für Sie wichtig ist.
Adresse
Besucheranschrift
Krematorium MainzJeanbon-St. André-Straße 15
55131 Mainz
- Telefon
- +49 6131 14380-37
- krematorium.mainzstadt.mainzde
- Internet
- krematorium-mainz.de
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Marco Becker | Technischer Betrieb | +49 6131 143-8037 | marco.beckerstadt.mainzde |
| Herr Carlo Paventi | Verwaltung | +49 6131 143-8037 | carlo.paventistadt.mainzde |
| Herr Ronny Pietsch | Geschäftsführung | +49 6131 9715-322 | ronny.pietschstadt.mainzde |
| Herr Hasan Suljic | Technischer Betrieb | +49 6131 143-8036 | hasan.suljicstadt.mainzde |
Unterlagen
- Unterschriebenes Auftragsformular
- Vertraulicher Teil der Todesbescheinigung (wird vom Bestattungsinstitut an das Krematorium übergeben)
- Bescheinigung über die Zweite Amtsärztliche Leichenschau (wird vom Krematorium veranlasst)
Für die Aushändigung der Urne an das Bestattungsinstitut/den Friedhof muss die Bestattungsgenehmigung des Beisetzungsortes vorliegen.
Gebühren
Die Gebühren sind der jeweiligen Gebührensatzungen/Gebührenordnungen des Beisetzungsortes zu entnehmen.
- Einäscherung eines Erwachsenen 345,72 Euro
- Einäscherung eines Kindes 160,03 Euro
- Gebühren des Gesundheitsamtes für die 2. Leichenschau 93 Euro
- Versand einer Urne im Inland 42,50 Euro
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Werktage
Fristen
Die Einäscherung muss grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Sie darf grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Aus bestimmten Gründen kann die Ordnungsbehörde von den Fristen Ausnahmen genehmigen.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Die Einäscherung kann nur stattfinden, wenn dem zuständigen Krematorium die notwendigen Unterlagen vorliegen. Dazu gehört unter anderem eine Willenserklärung des Verstorbenen. Diese kann vor dem Tod abgegeben werden oder sie wird später von einem sogenannten „Totenfürsorgeberechtigten“ (meist ein Verwandter oder Freund) übernommen. Damit wird sichergestellt, dass eine Feuerbestattung auch wirklich dem Wunsch des Verstorbenen entspricht.
- Sofern kein Erbe ermittelt werden kann, sind folgende Personen in der angegebenen Reihenfolge für die Bestattung verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind:
- Der Ehegatte/Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Eltern,
- der sonstige Sorgeberechtigte,
- die Geschwister,
- die Großeltern,
- die Enkelkinder
- Darüber hinaus müssen sowohl eine Todesbescheinigung als auch eine Sterbeurkunde vorliegen.
Verfahrensablauf
- Nach dem Eintritt des Todes wird eine Todesbescheinigung von einem Arzt ausgestellt. Aufgrund der Todesbescheinigung wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Diese müssen Sie beim Träger des Friedhofs vorlegen, damit die Beisetzung erfolgen kann.
- Bei einer Feuerbestattung muss vor der Einäscherung eine 2. Leichenschau von einem Arzt durchgeführt werden.
- Danach wird die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert.
- Für die Durchführung der Bestattung müssen Sie nicht zwingend ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Jedoch ist eine solche Beauftragung ratsam, denn dieses erledigt auch sämtliche Formalitäten und Behördengänge für Sie.
- Die Beisetzung können Sie individuell gestalten, wobei die Wünsche der verstorbenen Person beachtet werden sollten.
- Sollte sich die verstorbene Person ausdrücklich gegen eine Feuerbestattung entschieden haben, ist diese nicht gestattet.
