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Barrierefreie Kommunikation mit der Stadtverwaltung

Hier finden Sie Informationen zu Vordrucke und Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt Mainz in der Brailleschrift.

Brailleschrift
Brailleschrift

Brailleschrift für Menschen mit Sehbehinderung und Gebärdensprachdolmetscher:innen für hörbehinderte Menschen

Bescheide und Vordrucke der Stadtverwaltung Mainz sind auf Wunsch barrierefrei zugänglich. Schriftstücke werden auf Anfrage in Brailleschrift gedruckt; zudem können Gebärdensprachdolmetscher:innen angefordert werden.

Bescheide und Vordrucke in Brailleschrift

Blinde und sehbehinderte Menschen können bei Bedarf schriftliche Bescheide, Vordrucke und Allgemeinverfügungen auf ihren Wunsch hin ohne zusätzliche Kosten in Brailleschrift zugesandt bekommen. Das städtische Amt für soziale Leistungen hat die Möglichkeit im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Bescheide und Vordrucke kostenlos in Brailleschrift auszudrucken. Zusätzlich zum jeweiligen Bescheid in Brailleschrift wird auch der Originalbescheid versandt.

Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscher:innen

Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden.

Die Behörden stellen auf Wunsch die Übersetzung durch Gebärdendolmetscher oder die Verständigung mit anderen Kommunikationshilfen sicher. Dies betrifft insbesondere hörbehinderte Eltern im Umgang mit dem Schulträger. Zum Beispiel wenn es um die Aufnahme in die Schule der sorgeberechtigten Kinder, einen Schulwechsel, um Versetzungs- und Prüfungsentscheidungen, um die Entlassung aus der Schule oder um Schulordnungsmaßnahmen geht.

Alle anderen Veranstaltungen in der Schule wie Elternabende und allgemeine Informationsabende oder Schulfeste bewegen sich zwar außerhalb von Verwaltungsverfahren, machen jedoch auch eine barrierefreie Kommunikation erforderlich. Die hierfür anfallenden Kosten für Gebärdendolmetscher werden im Rahmen eines Modellvorhabens als freiwillige Leistung mit einem festgesetzten Höchstbetrag vom Land übernommen. Entsprechende Anträge und Informationen liegen den Schulen vor.

Bitte beachten Sie: Die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscher:innen erfolgt über den Integrationsfachdienst des Landesverbandes der Gehörlosen e. V. oder den Bundesverband für Lautsprache und Integration hörgeschädigter Menschen e. V.. Wenn hörbehinderte Menschen einen Gebärdendolmetscher benötigen, sollten sie etwa zwei Wochen vor dem Gesprächstermin Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mittels Videokonferenzschaltung kostenlos ein Gespräch mit Gebärdensprachdolmetscher:innen im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu führen. Hier sollte die Anmeldung etwa drei Tage vor Gesprächstermin erfolgen.

Kontakt für Bescheide in Brailleschrift

Kontakt

Adresse

Amt für soziale Leistungen

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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Bildnachweise

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