Reisepass abholen
Kurzbeschreibung
Die Abholung der Ausweisdokumente ist im Bürgerservice (nicht in den Ortsverwaltungen) auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.Die Abholung erfolgt (bei Beantragung im Bürgerservice) im Erdgeschoss an Schalter 19 im Stadthaus - Lauterenflügel.
Montag 8.00-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Dienstag 8.00-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch 7.30-13.00 Uhr
Donnerstag 7.30-13.00 Uhr
Freitag 7.30-13.00 Uhr
Beschreibung
Der Reisepass wird grds. dort abgeholt, wo er beantragt wurde (es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart)
- persönlich
- durch Bevollmächtigten
Ausnahme: Expressreisepässe
- sind ausschließlich im Stadthaus (Bürgerservice) abzuholen
- um eine rechtzeitige Auslieferung, in der Regel vier Werktagen, zu gewährleisten
- auch hier ist eine Bevollmächtigung möglich
Abholung
Ca. zwei Wochen nachdem das Schreiben bezgl. des PIN-Briefs eingegangen ist, kann der Personalausweis abgeholt werden. Der Personalausweis liegt dort zur Abholung bereit, wo er beantragt wurde (es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart). Die Abholung erfolgt im Bürgerservice am Ausgabeschalter 19 und nicht an der Information im Foyer.
Abholung ab 16: Jugendliche (ab 16 Jahre) können den Reisepass ohne ihre Eltern abholen
Eingebürgerte Personen: die noch ihre Entlassungsurkunde abgeben müssen, holen ihren deutschen Reisepass im Bürgerservice ab
Voraussetzungen
- Reisepass muss in Mainz beantragt worden sein
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Bürgerservice im Bürgeramt hat wieder wie gewohnt geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich: www.mainz.de/termin
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Öffnungszeiten |
Montag |
8 Uhr bis 12.30 Uhr |
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14 Uhr bis 18 Uhr |
Dienstag |
8 Uhr bis 12.30 Uhr |
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14 Uhr bis 17 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Donnerstag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Freitag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d. h. nicht zu früh zu erscheinen, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist weiterhin bei allen Vorsprachen zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68, 69, 75, 76, 90, 92, 93, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Personalausweis oder alter Reisepass (bzw. vorläufiger Reisepass), sofern vorhanden
- Quittung
Bei Vertretung durch Bevollmächtigten:
- schriftliche Vollmacht
- originale Ausweisdokumente von beiden Personen
- ggf. vorläufiger Reisepass
-Abholung unter 16:
- handelt es sich um einen Reisepass für einen unter 16-Jährigen,gilt die bei der Beantragung erteilte Vollmacht der Eltern auch für die Abholung
Gebühren
- Die Gebühren für den Reisepass wurden schon bei der Beantragung bezahlt
Links zu weiteren (Fach)-Informationen
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Organisationen
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