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Bildungs- und Teilhabepaket – Allgemein 

Beschreibung

Bildungs- und Teilhabepaket – Allgemein

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene erhalten, wenn sie eine dieser Sozialleistungen beziehen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Altersobergrenze liegt bei 25 Jahren, Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Damit wollen wir die Teilhabemöglichkeiten und die Entwicklungsmöglichkeiten stärken.

Die Leistungen

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:

  • 1-tägige Schul- und Kitaausflüge
  • Mehrtägige Klassenfahrten für Schüler:innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schüler:innen
  • Beförderungskosten für Schüler:innen
  • Lernförderung für Schüller:innen
  • Übernahme der Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schüler:innen und von Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Ihre Ansprechpartner:innen

Bitte senden Sie Ihre Anträge und Anfragen an die unten aufgeführten Adressen je nach Art der bezogenen Sozialleistung – Ausnahmen bilden das Mittagessen und die Schüler:innenbeförderung.

SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)

Jobcenter Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19
55130 Mainz
Tel: 06131/8808-0

SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG

Landeshauptstadt Mainz
Amt für soziale Leistungen
Kaiserstraße 3 – 5
55116 Mainz
Tel: 115

Mittagessen für Schüler:innen sowie Schüler:innenbeförderung

Landeshauptstadt Mainz
Schulamt
Kaiserstraße 3 – 5
55116 Mainz
Tel: 115

Mittagessen für Hort- und Kita-Kinder

Landeshauptstadt Mainz
51.03 – Amt für Jugend und Familie
Kaiserstraße 3 – 5
55116 Mainz
Tel: 115

Telefonische Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefax
+49 6131 12-2962
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC