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Bildungs- und Teilhabepaket – Allgemein 

Beschreibung

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 174,00 EUR jährlich (116,00 EUR für das erste, 58,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 174,00 EUR jährlich (116,00 EUR für das erste, 58,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.

Ihre Ansprechpartner:innen

Bitte senden Sie Ihre Anträge und Anfragen an die unten aufgeführten Adressen je nach Art der bezogenen Sozialleistung – Ausnahmen bilden das Mittagessen und die Schüler:innenbeförderung.

SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)

Jobcenter Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19
55130 Mainz
Tel: 06131/8808-0

SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG

Landeshauptstadt Mainz
Amt für soziale Leistungen
Kaiserstraße 3 – 5
55116 Mainz
Tel: 115

Mittagessen für Schüler:innen sowie Schüler:innenbeförderung

Landeshauptstadt Mainz
Schulamt
Kaiserstraße 3 – 5
55116 Mainz
Tel: 115

Mittagessen für Hort- und Kita-Kinder

Landeshauptstadt Mainz
51.03 – Amt für Jugend und Familie
Kaiserstraße 3 – 5
55116 Mainz
Tel: 115

Telefonische Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefax
+49 6131 12-2962
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Yvonne Barthel
  • Buchstabenbereich: Eid bis End und S ohne Sch bis ohne Se
 +49 6131 12-3938  Yvonne.Barthelstadt.mainzde
 Frau Annika Darmstadt
  • Buchstabenbereich: D und P und Toe bis Trat und X bis Y
 +49 6131 12-4429  Annika.Darmstadtstadt.mainzde
 Frau Michelle Depping
  • Buchstabenbereich: C und Ka bis Kc und Lue bis Lz und N
 +49 6131 12-4386  Michelle.Deppingstadt.mainzde
 Frau Nadine Dieterich
  • Buchstabenbereich: Li bis Lin und Q und Sch
 +49 6131 12-3001  Nadine.Dieterichstadt.mainzde
 Frau Aline Gans
  • Buchstabenbereich: Aa bis Ac und H bis I und Te bis Tod
 +49 6131 12-2749  Aline.Gansstadt.mainzde
 Frau Eva Heumüller
  • Buchstabenbereich: B und Ta bis Td
 +49 6131 12-2721  Eva.Heumuellerstadt.mainzde
 Frau Carolin Illing
  • Buchstabenbereich: J und M und Trau bis Tz
 +49 6131 12-3961  Carolin.Illingstadt.mainzde
 Frau Maria Izbitsky
  • Buchstabenbereich: Ea bis Eic und F und W
 +49 6131 12-3708  Maria.Izbitskystadt.mainzde
 Frau Kerstin Lorbach
  • Buchstabenbereich: Ad bis Az und Lio bis Lud
 +49 6131 12-3614  Kerstin.Lorbachstadt.mainzde
 Frau Sahar Nawabi
  • Buchstabenbereich: Ene bis Ez und La bis Lal und O/Ö und R und Z
 +49 6131 12-4430  Sahar.Nawabistadt.mainzde
 Frau Laura Stabroth
  • Buchstabenbereich: Kf bis Kz und Laus bis Lh
 +49 6131 12-3024  Laura.Stabrothstadt.mainzde
 Frau Alexandra Teurich
  • Buchstabenbereich: G und Lam bis Laur und Se und U/Ü und V
 +49 6131 12-4304  Alexandra.Teurichstadt.mainzde