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Bewohnerparkausweis ändern und verlängern 

Beschreibung

Änderungen während der Laufzeit des Parkausweises sind der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich anzuzeigen, da die Parkberechtigung ansonsten sofort erlischt.

Eine Änderung/Neuausstellung ist notwendig bei:
1. Kennzeichenänderung oder
2. Wohnsitzänderung Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet

> bei der Änderung wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt

Vorsprache für die Änderung: 
> im  Bürgeramt (Stadthaus)
> in der Ortsverwaltung und
> bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)

Beantragung:
> persönlich
> durch Bevollmächtigten
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
> per Online-Formular (s.u.)

> wird bei Vorsprache direkt ausgestellt; bei schriftlichem Antrag zeitnah zugesendet (keine Zusatzkosten)

Rücksendung/Abgabe des alten Ausweises nach Erhalt des neuen Ausweises ist erforderlich, da dieser noch Gültigkeit hat

Voraussetzungen

- Besitz eines Bewohnerparkausweises der Stadt Mainz

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA)  +49 6131 12-2871  parkausweisestadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Neustadt (N2+N5+N6)  +49 6131 12-4071  Nina.DiPaolostadt.mainzde
 Frau Olga Krauberger Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H)  +49 6131 12-2104  Olga.Kraubergerstadt.mainzde
 Frau Jutta Lauer-Goethe Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1)  +49 6131 12-3657  Jutta.Lauer-Goethestadt.mainzde

Unterlagen

Bei Änderung wegen Fahrzeug- oder Wohnungswechsel:
> Personalausweis
> Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
> alter Bewohnerparkausweis (muss abgegeben werden, da er noch Gültigkeit hat)
> ggf. schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters über das alleinige Nutzungsrecht
> Angabe über Name, Anschrift, eine aktuelle Telefonnummer und das aktuelle Kfz-Kennzeichen

Bei schriftlicher Beantragung:
> Kopie des Fahrzeugscheins oder des Personalausweises (je nachdem um welche Änderung es sich handelt) und
> eine Kopie des Bewohnerparkausweises

> Rücksendung des alten Ausweises nach Erhalt des neuen Ausweises (da dieser noch Gültigkeit hat)

Gebühren

- Änderung oder Umschreibung: Es fallen keine Gebühren an

Fristen

bei persönlicher Vorsprache: sofort ansonsten: zeitnah

Rechtsgrundlagen

- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),

- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Hinweise

Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden
> es kann aber immer nur ein Fahrzeug damit im Bewohnerparkgebiet parken