Bewohnerparkausweis ändern und verlängern
Beschreibung
Änderungen während der Laufzeit des Parkausweises sind der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich anzuzeigen, da die Parkberechtigung ansonsten sofort erlischt.
Eine Änderung/Neuausstellung ist notwendig bei:
1. Kennzeichenänderung oder
2. Wohnsitzänderung Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet
> bei der Änderung wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt
Vorsprache für die Änderung:
> im Bürgeramt (Stadthaus)
> in der Ortsverwaltung und
> bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
Beantragung:
> persönlich
> durch Bevollmächtigten
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
> per Online-Formular (s.u.)
> wird bei Vorsprache direkt ausgestellt; bei schriftlichem Antrag zeitnah zugesendet (keine Zusatzkosten)
Rücksendung/Abgabe des alten Ausweises nach Erhalt des neuen Ausweises ist erforderlich, da dieser noch Gültigkeit hat
Voraussetzungen
- Besitz eines Bewohnerparkausweises der Stadt Mainz
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA) | +49 6131 12-2871 | Tamer-Can.Akcaystadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | Nina.DiPaolostadt.mainzde |
Frau Olga Krauberger | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-2104 | Olga.Kraubergerstadt.mainzde |
Frau Jutta Lauer-Goethe | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1) | +49 6131 12-3657 | Jutta.Lauer-Goethestadt.mainzde |
Unterlagen
Bei Änderung wegen Fahrzeug- oder Wohnungswechsel:
> Personalausweis
> Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
> alter Bewohnerparkausweis (muss abgegeben werden, da er noch Gültigkeit hat)
> ggf. schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters über das alleinige Nutzungsrecht
> Angabe über Name, Anschrift, eine aktuelle Telefonnummer und das aktuelle Kfz-Kennzeichen
Bei schriftlicher Beantragung:
> Kopie des Fahrzeugscheins oder des Personalausweises (je nachdem um welche Änderung es sich handelt) und
> eine Kopie des Bewohnerparkausweises
> Rücksendung des alten Ausweises nach Erhalt des neuen Ausweises (da dieser noch Gültigkeit hat)
Gebühren
- Änderung oder Umschreibung: Es fallen keine Gebühren an
Rechtsgrundlagen
- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden
> es kann aber immer nur ein Fahrzeug damit im Bewohnerparkgebiet parken