Bewohnerparkausweis ändern und verlängern
Beschreibung
Änderungen während der Laufzeit des Parkausweises sind der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich anzuzeigen, da die Parkberechtigung ansonsten sofort erlischt.
Eine Änderung/Neuausstellung ist notwendig bei:
1. Kennzeichenänderung oder
2. Wohnsitzänderung Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet
> bei der Änderung wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt
Vorsprache für die Änderung:
> im Bürgeramt (Stadthaus)
> in der Ortsverwaltung und
> bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
Beantragung:
> persönlich
> durch Bevollmächtigten
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
> per Online-Formular (s.u.)
> wird bei Vorsprache direkt ausgestellt; bei schriftlichem Antrag zeitnah zugesendet (keine Zusatzkosten)
Rücksendung/Abgabe des alten Ausweises nach Erhalt des neuen Ausweises ist erforderlich, da dieser noch Gültigkeit hat
Voraussetzungen
- Besitz eines Bewohnerparkausweises der Stadt Mainz
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA) | +49 6131 12-2871 | parkausweisestadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | Nina.DiPaolostadt.mainzde |
Frau Olga Krauberger | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-2104 | Olga.Kraubergerstadt.mainzde |
Frau Jutta Lauer-Goethe | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1) | +49 6131 12-3657 | Jutta.Lauer-Goethestadt.mainzde |
Unterlagen
Bei Änderung wegen Fahrzeug- oder Wohnungswechsel:
> Personalausweis
> Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
> alter Bewohnerparkausweis (muss abgegeben werden, da er noch Gültigkeit hat)
> ggf. schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters über das alleinige Nutzungsrecht
> Angabe über Name, Anschrift, eine aktuelle Telefonnummer und das aktuelle Kfz-Kennzeichen
Bei schriftlicher Beantragung:
> Kopie des Fahrzeugscheins oder des Personalausweises (je nachdem um welche Änderung es sich handelt) und
> eine Kopie des Bewohnerparkausweises
> Rücksendung des alten Ausweises nach Erhalt des neuen Ausweises (da dieser noch Gültigkeit hat)
Gebühren
- Änderung oder Umschreibung: Es fallen keine Gebühren an
Fristen
Rechtsgrundlagen
- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden
> es kann aber immer nur ein Fahrzeug damit im Bewohnerparkgebiet parken