Kfz: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Online-Services
-
Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden
Unter diesem Link können Sie auch Änderungen in Ihren Fahrzeugpapieren beantragen.
Kurzbeschreibung
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
-
Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
-
bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
-
bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Dem Fahrzeug waren noch nie, weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland, Kfz-Kennzeichen zugeteilt.
Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei Neufahrzeugen mit Tageszulassung nicht mehr um eine Neuzulassung handelt, da hier bereits ein Haltereintrag mit Kennzeichenzuteilung in den Fahrzeugpapieren existiert. In diesem Fall ist die Umschreibung des Fahrzeuges erforderlich.
Beantragung:
- persönlich
- Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Vorsprache:
Wenn Sie ein Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle zulassen möchten, vereinbaren Sie bitte zuvor online einen Termin.
Voraussetzungen:
- Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
- Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Bei Fahrzeugen aus der Bundesrepublik Deutschland:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halter:in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstelliger eVB-Code)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, bitte nutzen Sie den hier zur Verfügung gestellten Vordruck (auch vor Ort in der Zulassungsbehörde erhältlich)
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland:
- Bestätigung des Herstellers oder Vertragshändlers, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges
Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland:
- Bestätigung des Herstellers oder Vertragshändlers, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
- COC-Papier (bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung), andernfalls
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
- Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und des Vollmachtgebenden!)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als drei Jahre)
- Vollmacht von Geschäftsführer:in oder Prokurist:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
für freie Berufe (z. B. Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen)
- möglichst aktueller Nachweis der Freiberuflich- bzw. Selbständigkeit
für Berufe mit Gewerbeanmeldung
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
für Vereine (e. V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der vertretenden Person bzw. Personen mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
Besondere Fahrzeugverwendung Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrendenvermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, ist auch das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung" notwendig. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck (auch in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich).
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR
für die Wahl eines Wunschkennzeichen - Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal - Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
- Standardgebühr: 30,60 Euro
- Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
Es gibt keine Frist.
Vor Ort in der Zulassungsstelle im Regelfall sofort. Die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
KFZ-Zulassung nur noch mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt Ulm erteilen. Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung.
Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren müssen Sie im Regelfall bei jeder Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegen. Das für die Zulassungsbehörde Mainz gültige SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite und in Papierform vor Ort.
Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für ein Fahrzeug finden Sie unter www.zoll.de. Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen. Dazu müssen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen.
Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde
Die Zulassung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Zulassung vor Ort begleichen.
Was sollte ich noch wissen
Formulare
Internetverweise
- Online Terminvereinbarung
- Zoll.de (Formulare und Merkblätter)
- KFZ-Kennzeichen, Überblick und Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Online-Services
-
Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden
Unter diesem Link können Sie auch Änderungen in Ihren Fahrzeugpapieren beantragen.