Mensch-Tier-Bestattung
Versterben nach dem Tod eines Menschen dessen geliebte Haustiere, können die Tierurnen in derselben Grabstätte wie die Urne des Menschen beigesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass der Mensch das zu Lebzeiten nachweislich so verfügte und deshalb in einem für diese Bestattungsform vorgesehenen Urnengrab auf dem Mombacher Waldfriedhof beigesetzt wurde.

