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Wohngeld Aufhebung 

Kurzbeschreibung

Ein Wohngeldbescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, wenn er rechtswidrig ist, d. h. wenn z. B. das Wohngeldgesetz falsch angewendet wurde oder der Bescheid auf falschen oder unvollständigen Angaben beruht, die entscheidungsrelevant sind.

Beschreibung

Der Wohngeldbescheid wird unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben:

  1. wenn Ihnen durch den Wohngeldbescheid ein Nachteil entstanden ist; Beispiel: Sie haben zu wenig Wohngeld erhalten. Dann heben wir den Wohngeldbescheid auf, soweit wir einen anderen Sachverhalt angenommen haben oder Recht falsch angewendet haben.
    Das gilt nicht, wenn Sie mit Absicht falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder nicht gemacht haben. 

  2. wenn Ihnen durch den Wohngeldbescheid ein Vorteil entstanden ist; Beispiel: Sie haben (zu viel) Wohngeld erhalten. Dann heben wir den Wohngeldbescheid auf, wenn Sie falsche und / oder unvollständige Angaben gemacht haben oder wichtige Änderungen nicht mitgeteilt haben.

Auf Vertrauen können sich Wohngeldempfänger:innen nicht berufen, soweit sie 

  • die Rechtswidrigkeit kannten,
  • die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt haben oder
  • die Entscheidung auf Angaben beruht, die sie vorsätzlich oder
  • grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht haben.

Wie läuft das Verfahren ab?

Den Wohngeldbescheid hebt die die Wohngeldbehörde auf, wenn die Voraussetzungen nach dem Gesetz vorliegen oder auf Antrag der Wohngeldempfänger:innen / Antragsteller:innen. 

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Sie können die Aufhebung eines Wohngeldbescheides, durch den Ihnen ein Nachteil entstanden ist, formlos beantragen. Die Gründe hierfür sollten Sie benennen.

Gebühren

Keine