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Wohngeld Aufhebung 

Kurzbeschreibung

Ein Wohngeldbescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, wenn er rechtswidrig ist, d. h. wenn z. B. das Wohngeldgesetz falsch angewendet wurde oder der Bescheid auf falschen oder unvollständigen Angaben beruht, die entscheidungsrelevant sind.

Beschreibung

Der Wohngeldbescheid wird unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben:

  1. wenn Ihnen durch den Wohngeldbescheid ein Nachteil entstanden ist; Beispiel: Sie haben zu wenig Wohngeld erhalten. Dann heben wir den Wohngeldbescheid auf, soweit wir einen anderen Sachverhalt angenommen haben oder Recht falsch angewendet haben.
    Das gilt nicht, wenn Sie mit Absicht falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder nicht gemacht haben. 

  2. wenn Ihnen durch den Wohngeldbescheid ein Vorteil entstanden ist; Beispiel: Sie haben (zu viel) Wohngeld erhalten. Dann heben wir den Wohngeldbescheid auf, wenn Sie falsche und / oder unvollständige Angaben gemacht haben oder wichtige Änderungen nicht mitgeteilt haben.

Auf Vertrauen können sich Wohngeldempfänger:innen nicht berufen, soweit sie 

  • die Rechtswidrigkeit kannten,
  • die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt haben oder
  • die Entscheidung auf Angaben beruht, die sie vorsätzlich oder
  • grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht haben.

Wie läuft das Verfahren ab?

Den Wohngeldbescheid hebt die die Wohngeldbehörde auf, wenn die Voraussetzungen nach dem Gesetz vorliegen oder auf Antrag der Wohngeldempfänger:innen / Antragsteller:innen. 

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Marita Adeberg
  • Buchstabenbereich: Ka bis Kr
 +49 6131 12-3149  Marita.Adebergstadt.mainzde
 Herr Christopher Berg
  • Buchstabenbereich: B
 +49 6131 12-4052  Christopher.Bergstadt.mainzde
 Herr Martin Bugdol  +49 6131 12-2288  Martin.Bugdolstadt.mainzde
 Frau Celina Dörrich
  • Buchstabenbereich: Ao bis Az und M
 +49 6131 12-4139  Celina.Doerrichstadt.mainzde
 Frau Dorothea Eggers
  • Buchstabenbereich: D und Q und X und Y
 +49 6131 12-2387  Dorothea.Eggersstadt.mainzde
 Frau Melanie Emrath
  • Buchstabenbereich: H
 +49 6131 12-4151  Melanie.Emrathstadt.mainzde
 Frau Cornelia Frick
 Frau Franziska Gag  Franziska.Gagstadt.mainzde
 Frau Melanie Kussmaul
  • Buchstabenbereich: F und J und T
 +49 6131 12-4051  Melanie.Kussmaulstadt.mainzde
 Frau Sabrina Mann  +49 6131 12-3185  Sabrina.Mannstadt.mainzde
 Herr David Ohler
  • Buchstabenbereich: S bis ohne Sc
 +49 6131 12-4226  David.Ohlerstadt.mainzde
 Frau Susanne Plagemann
  • Buchstabenbereich: Aa bis An
 +49 6131 12-2288  Susanne.Plagemannstadt.mainzde
 Frau Janina Reiß
  • Buchstabenbereich: O und P und U
 +49 6131 12-4191  Janina.Reissstadt.mainzde
 Herr Henrik Schrauth
  • Buchstabenbereich: C und I und L
 +49 6131 12-3203  Henrik.Schrauthstadt.mainzde
 Herr Luca Serago
  • Buchstabenbereich: G und Sc und V
 +49 6131 12-4185  Luca.Seragostadt.mainzde
 Frau Tasnim Siyam
  • Buchstabenbereich: E und R
 +49 6131 12-3153  Tasnim.Siyamstadt.mainzde
 Frau Anke Szelinski  +49 6131 12-3985  Anke.Szelinskistadt.mainzde
 Herr Christoph Wolf  +49 6131 12-4385  Christoph.Wolfstadt.mainzde
 Frau Yvonne Wycisk
  • Buchstabenbereich: Ks bis Kz und N und W und Z
 +49 6131 12-4045  Yvonne.Wyciskstadt.mainzde

Unterlagen

Sie können die Aufhebung eines Wohngeldbescheides, durch den Ihnen ein Nachteil entstanden ist, formlos beantragen. Die Gründe hierfür sollten Sie benennen.

Gebühren

Keine