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Wohngeld Zahlung 

Kurzbeschreibung

Das Wohngeld zahlen wir in der Regel monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum.

Beschreibung

Sie benötigen ein Bankkonto bei einem Geldinstitut der europäischen Union, auf welches das Wohngeld überwiesen werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Dafür können Ihnen Kosten entstehen. 

Wir zahlen das Wohngeld grundsätzlich an Sie. Wenn Sie uns dies schriftlich mitteilen, zahlen wir das Wohngeld auch an ein anderes Haushaltsmitglied oder an Vermieter:innen.

Im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen können wir das Wohngeld auch ohne Ihre Einwilligung an diese Personen auszahlen. Die Angaben zur Zahlung stehen in Ihrem Wohngeldbescheid. 

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Gebühren

Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, weil die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

Rechtsgrundlagen