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Wohngeld Rückforderung 

Kurzbeschreibung

Wir fordern das Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen zurück.

Beschreibung

  1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, müssen Sie das bereits gezahlte Wohngeld erstatten.     
  2. Soweit Sie Wohngeld unberechtigt erhalten haben, z. B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, müssen Sie das bereits gezahlte Wohngeld zurückzahlen. 

Wie läuft das Verfahren ab?

Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Die Rückforderung erfolgt von Amts wegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

Gebühren

Keine