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Fragen rund ums Radfahren
Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen im Radverkehr.
Radwege
Hier finden Sie alle Informationen zu Radwegen und den entsprechenden Beschilderungen.
Wann muss ich den Radweg benutzen?
Radfahrstreifen Bauhofstraße
Sie müssen einen Radweg nur dann befahren, wenn dieser mit einem blauen Schild mit Fahrrad gekennzeichnet ist. Der Fachbegriff dafür ist ein „benutzungspflichtiger Radweg“.
Wenn ein erkennbarer Radweg vorhanden ist, aber ein blaues Schild mit Fahrrad fehlt, dürfen Sie sowohl den Radweg als auch die Fahrbahn benutzen. Je nachdem wo Sie sich wohler fühlen. Wenn Sie lieber auf der Fahrbahn fahren, gilt auch für Sie als Fahrradfahrer:in das Rechtsfahrgebot. Der Fachbegriff für einen Radweg, der benutzt werden kann, aber nicht muss, ist ein „nicht benutzungspflichtiger Radweg“.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass Radwege, bei denen das blaue Schild mit Fahrrad entfernt wurde, keine Radwege mehr seien und man hier zu Fuß gehen kann. Dem ist nicht so: Der Radweg ist weiterhin ein Radweg und darf nur von Fahrradfahrer:innen benutzt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein blaues Schild mit dem Sinnbild Fußverkehr anzeigt, dass es sich um einen Gehweg handelt.
Auch bei benutzungspflichtigen Radwegen darf in Ausnahmefällen auf die Fahrbahn ausgewichen werden, beispielsweise wenn der Radweg durch Schnee, Baustellen, parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse unbenutzbar ist.
Was bedeuten die blauen Radwegschilder?
Radfahrstreifen Bauhofstraße
Radweg
Dieses Schild kennzeichnet einen ausschließlich für den Radverkehr vorgesehenen Weg. Radfahrer:innen müssen diesen Weg in der ausgeschilderten Fahrtrichtung benutzen. Dabei kann es sich um einen Radweg, der durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt ist oder einen Radfahrstreifen, handeln.
Gemeinsamer Geh- und Radweg Zitadellenweg
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg teilen sich Fußgänger:innen und Radfahrer:innen denselben Verkehrsraum. Hier ist eine gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Das bedeutet unter anderem, dass die Geschwindigkeit der Radfahrer:innen je nach Situation angepasst werden sollte. Sicherheit und gegenseitige Rücksicht stehen immer an erster Stelle.
Getrennter Geh- und Radweg Theodor-Heuss-Brücke
Getrennter Geh- und Radweg
Ein getrennter Geh- und Radweg ist durch Markierungen oder unterschiedliche Bodenbeläge in einen Bereich für Fußgänger:innen und einen Bereich für Radfahrer:innen aufgeteilt. Beide Verkehrsarten sollen jeweils ihren vorgesehenen Teil des Weges nutzen. Dennoch gilt auch hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Radfahrer:innen müssen ihre Geschwindigkeit anpassen und insbesondere beim Überqueren oder versehentlichen Betreten des Radweges durch Fußgänger:innen besondere Vorsicht walten lassen.
Was sind Radfahrstreifen und Schutzstreifen?
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen sind Radwege, die auf der Straße verlaufen. Dabei sind sie durch eine breite, durchgezogene Linie von der Fahrbahn getrennt. Sie sind ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen. Kraftfahrzeugen kann durch Zusatzzeichen die Mitbenutzung erlaubt werden. Es darf weder neben noch auf dem Radfahrstreifen geparkt oder gehalten werden.
Radfahrstreifen Bauhofstraße
Schutzstreifen
Schutzstreifen sind durch eine gestrichelte Linie markiert. Mit einem Kraftfahrzeug dürfen sie nur im Bedarfsfall genutzt werden, z.B. wenn ein Fahrzeug entgegenkommt und ein Passieren nur durch Nutzung des Schutzstreifens möglich ist. Dabei dürfen Radfahrer:innen natürlich nicht gefährdet oder behindert werden.
Schutzstreifen Salvatorstraße
Was ist eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen sind speziell für den Radverkehr vorgesehen. Radfahrende dürfen dort nebeneinander fahren und geben das Tempo vor.
Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist. Sie müssen ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Es gilt grundsätzlich Tempo 30.
Fahrradstraße Hintere Bleiche
Fahrradstraße Ritterstraße
Darf ich auf dem Gehweg Fahrrad fahren?
Grundsätzlich ist das Radfahren auf Gehwegen nicht erlaubt.
Ausnahmen gelten nur:
auf gemeinsamen Geh- und Radwegen
oder wenn ein Zusatzschild „Rad frei“ vorhanden ist
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren.
Eine mindestens 16 Jahre alte Begleitperson darf mit einem Kind unter 8 Jahren ebenfalls auf dem Gehweg fahren.Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg weiterhin benutzen. Auf freigegebenen Gehwegen gilt besondere Rücksichtnahme. Fußgänger:innen haben immer Vorrang. Die Geschwindigkeit muss angepasst werden, in der Regel Schrittgeschwindigkeit.
Freigegebener Gehweg Windmühlenstraße
Darf ich in Fußgängerzonen Fahrrad fahren?
Radfahren in Fußgängerzonen ist nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild „Rad frei“ angebracht ist.
Dann gilt:
Schrittgeschwindigkeit fahren
besondere Rücksichtnahme
Fußgänger:innen haben Vorrang
In unübersichtlichen Situationen kann es sinnvoll oder notwendig sein, abzusteigen und das Fahrrad zu schieben.
Eine Übersichtskarte, wo Sie in Mainz in der Fußgängerzone mit dem Fahrrad fahren dürfen, finden Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite.
Freigegebene FUßgängerzone Ludwigsstraße
Grün: Radfahren erlaubt, Rot: Radfahren nicht erlaubt, Gelb: Radfahren außerhalb von Veranstaltungen erlaubt, Orange: Radverkehrsachsen
Darf ich entgegen der Einbahnstraße fahren?
Einbahnstraßen dürfen nur dann in Gegenrichtung befahren werden, wenn dies durch das Zusatzschild „Rad frei“ erlaubt ist.
Auch in freigegebenen Einbahnstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln wie Rechtsfahrgebot, Vorfahrtsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme.
Darf ich die Busspur benutzen?
Busspuren dürfen von Radfahrer:innen genutzt werden, wenn dies durch ein Zusatzschild „Rad frei“ erlaubt ist.
Freigegebener Bussonderstreifen Weißliliengasse
Darf ich einen Radweg in beide Richtungen benutzen?
Radwege dürfen grundsätzlich nur in der freigegebenen Fahrtrichtung benutzt werden.
Eine Nutzung in Gegenrichtung ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung freigegeben ist.
Darf ich mit dem Fahrrad über einen Zebrastreifen fahren?
Radfahrer:innen dürfen einen Zebrastreifen fahrend überqueren, haben dabei jedoch keinen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr. Vorrang besteht nur, wenn abgestiegen und das Fahrrad geschoben wird.
Was ist ein indirekter Linksabbieger?
Indirekter Linksabbieger Windmühlenstraße
Beim indirekten Linksabbiegen biegen Radfahrer:innen nicht direkt nach links ab. Sie fahren zunächst bis zu einem dafür vorgesehenen Aufstellbereich und warten dort bis sie die Kreuzung in die neue Fahrtrichtung sicher queren können.
Je nach Gestaltung der Kreuzung kann die genaue Führung unterschiedlich sein. Die Möglichkeit bei Kreuzungen indirekt linksabbiegen zu können, wird teilweise mit dem entsprechenden Schild angezeigt.
Verhaltensweisen im Straßenverkehr
Hier finden Sie Informationen zu richtigen Verhaltensweisen und Regeln im Radverkehr.
Gibt es einen Mindestabstand beim Überholen?
Ja. Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrer:innen ausreichend Seitenabstand einhalten:
innerorts mindestens 1,5 Meter
außerorts mindestens 2 Meter
Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden.
Darf eine weitere Person auf dem Gepäckträger mitfahren?
Nein. Auf dem Gepäckträger dürfen grundsätzlich keine Personen mitgenommen werden. Eine Ausnahme gilt nur für geeignete und zugelassene Kindersitze.
Gibt es eine Helmpflicht?
Für Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Das Tragen eines Helms wird jedoch ausdrücklich empfohlen. Für sogenannte S-Pedelecs bis 45 km/h besteht hingegen Helmpflicht. Diese Fahrzeuge gelten rechtlich als Kleinkrafträder.
Abstellen & Diebstahlschutz
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Fahrradparken und Diebstahlschutz.
Wo darf ich mein Fahrrad abstellen?
Bevorzugt sollten Fahrräder an dafür vorgesehenen Radabstellanlagen abgestellt werden. Dazu zählen beispielsweise Radbügel, aber auch Fahrradparkhäuser und Sammelschließanlagen.
Grundsätzlich dürfen Fahrräder auf öffentlichen Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abgestellt werden, wichtig ist dabei allerdings:
Die Nutzung zu Fuß, mit dem Rollstuhl, Kinderwagen etc. darf nicht eingeschränkt werden
Hauseingänge, Einfahrten und Rettungswege müssen frei bleiben
Fahrräder sollten platzsparend abgestellt werden
Wo kann ich weitere Radbügel vorschlagen?
Wenn Ihnen Standorte auffallen, an denen zusätzliche Fahrradständer sinnvoll wären, können Sie sich an das fahrRad Büro wenden. Dort wird geprüft, ob der vorgeschlagene Standort geeignet ist. Berücksichtigt werden unter anderem Leitungen im Boden, Baumwurzeln, Wegebreiten und Anforderungen an die Verkehrssicherheit.
Warum gibt es an manchen Orten noch ältere Fahrradständer?
Die Stadt Mainz ersetzt ältere Fahrradständer schrittweise durch moderne Anlehnbügel. Neue Anlagen bestehen in der Regel aus stabilen Edelstahlbügeln („Mainzer Modell“), an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können.
Warum werden Schrotträder nicht sofort entfernt?
Stark beschädigte und nicht mehr fahrbereite Fahrräder werden durch das Verkehrsüberwachungsamt entfernt. Nicht jedes länger abgestellte Fahrrad gilt jedoch automatisch als Schrottrad. Nutzbare Fahrräder dürfen aus rechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres entfernt werden. Hinweise auf Schrotträder können dem Verkehrsüberwachungsamt gemeldet werden.
Schrottrad
Wie sichere ich mein Fahrrad gegen Diebstahl?
Empfohlen wird ein hochwertiges Schloss, etwa ein Bügel- oder Kettenschloss. Das Fahrrad sollte möglichst:
an einem festen Gegenstand angeschlossen werden
an gut sichtbaren Orten stehen
mit Rahmen und Rad gesichert werden
Zusätzlich empfiehlt es sich, die Rahmennummer zu notieren und Fotos des Fahrrads aufzubewahren.
Darüber hinaus kann eine Fahrradcodierung den Diebstahlschutz ergänzen. Dabei wird ein individueller Code dauerhaft am Fahrrad angebracht oder eingraviert, der Rückschlüsse auf die Eigentümerin oder den Eigentümer zulässt. Eine Codierung schreckt potenzielle Diebe ab und erleichtert im Falle eines Diebstahls die Zuordnung und Rückgabe des Fahrrads. Informationen zu Codieraktionen bieten häufig die Polizei, der ADFC oder örtliche Fahrradhändler.
Was sollte ich tun, wenn mein Fahrrad gestohlen wurde?
Ein Diebstahl sollte möglichst schnell bei der Polizei angezeigt werden. Hilfreich sind:
Rahmennummer
Fotos des Fahrrads
Kaufbelege
Falls vorhanden, sollte auch die Versicherung informiert werden.
Verkehrssicherheit
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Verkehrssicherheit.
Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher?
Ein verkehrssicheres Fahrrad muss den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Dazu gehören insbesondere:
zwei funktionierende Bremsen
eine Klingel
ein weißes Frontlicht
ein rotes Rücklicht
vorgeschriebene Reflektoren
Außerdem sollte das Fahrrad technisch in einem guten Zustand sein.
Wie verhalte ich mich bei Konflikten im Straßenverkehr?
Wenn Sie angehupt, bedrängt oder beleidigt werden, sollten Sie möglichst ruhig bleiben und Konflikte nicht weiter eskalieren. Die eigene Sicherheit hat immer Vorrang. Gegenseitige Rücksichtnahme und ein besonnenes Verhalten tragen wesentlich zu einem sicheren Miteinander im Straßenverkehr bei.
Infrastruktur & Baustellen
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Infrastruktur und Baustellen.
Wie kann ich mich in Mainz mit dem Fahrrad orientieren?
In Mainz sorgt eine einheitliche Wegweisung für den Radverkehr dafür, dass sich Radfahrer:innen im gesamten Stadtgebiet gut orientieren können. Die Beschilderung folgt den landesweiten Hinweisen zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (Kurz: HBR).
Die Schilder zeigen wichtige Ziele mit Entfernungsangaben an. Dabei wird zwischen Fern-, Nah- und Zwischenzielen unterschieden. Durch die einheitliche Gestaltung über Stadt- und Landesgrenzen hinweg ist das Radnetz auch für Pendler:innen und Tourist:innen leicht nutzbar. Das Mainzer Radnetz ist außerdem mit regionalen und überregionalen Radrouten verknüpft und wird regelmäßig überprüft und gewartet.
Warum werden häufig Schutzstreifen statt neuer Radwege gebaut?
Für jede Straße wird geprüft, welche Form der Radverkehrsführung sinnvoll und sicher ist. Ältere Radwege entsprechen häufig nicht mehr heutigen Anforderungen, etwa weil sie zu schmal sind oder keine ausreichenden Sichtbeziehungen bieten. Schutzstreifen oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn können deshalb in bestimmten Situationen die sicherere und praktikablere Lösung sein. Gleichzeitig werden weiterhin dort neue Radwege gebaut, wo dies sinnvoll und umsetzbar ist.
Wie wird der Radverkehr bei Baustellen berücksichtigt?
Bei Baustellen und Bauprojekten wird der Radverkehr grundsätzlich mitgeplant. Ziel ist es, sichere und möglichst durchgängige Verbindungen auch während der Bauzeit zu gewährleisten. Dafür werden nach Möglichkeit Umleitungen eingerichtet und Baustellen entsprechend ausgeschildert. Das fahrRad Büro wird dabei regelmäßig in die Planung einbezogen.
Fahrradmitnahme im ÖPNV
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Fahrradmitnahme im ÖPNV.
Kann ich mein Fahrrad im ÖPNV mitnehmen?
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in vielen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs möglich. Bei der Mainzer Mobilität in Mainz und der ESWE-Verkehr in Wiesbaden ist die Fahrradmitnahme in Bussen und Straßenbahnen grundsätzlich kostenlos möglich. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang. Auch im RMV ist die Fahrradmitnahme in vielen Verkehrsmitteln kostenlos möglich.
Wer in das Gebiet des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN) fährt, sollte jedoch die dort geltenden Regelungen beachten: Die Fahrradmitnahme ist montags bis freitags erst ab 9:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig kostenlos. Vor 9:00 Uhr ist in der Regel eine Fahrradfahrkarte erforderlich. Zudem können in Bussen mit erweiterten Fahrradkapazitäten (z. B. RegioRadler) Zuschläge oder Reservierungsgebühren anfallen. Generell gilt auch hier, dass Fahrräder nur mitgenommen werden können, wenn ausreichend Platz vorhanden ist; Kinderwagen, Rollstühle und Gehhilfen haben Vorrang.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn ist dagegen zusätzlich zur Fahrkarte eine Fahrradkarte und meist auch eine Stellplatzreservierung erforderlich. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Verkehrsunternehmen.
Engagement & Unterstützung
Hier finden Sie Tipps wie Sie sich für den Radverkehr in Mainz engagieren können.
Wie kann ich mich für den Radverkehr in Mainz engagieren?
Wer sich für besseren Radverkehr in Mainz einsetzen möchte, kann sich beispielsweise bei lokalen Initiativen und Verbänden engagieren. Dazu gehören unter anderem:
das Mainzer Radfahrforum (Zusammenschluss von ADFC Mainz-Bingen, Greenpeace, VCD, NABU, BUND, Scientists for Future Mainz, Parents 4 Future Mainz)
lokale Bürgerinitiativen und Aktionen rund um nachhaltige Mobilität
Auch Hinweise und Anregungen an das fahrRad Büro helfen dabei, den Radverkehr in Mainz weiter zu verbessern.
Nachtbriefkästen befinden sich am - Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am - Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür.