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Geburt außerhalb einer Klinik anzeigen

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Bei Geburten außerhalb von Kliniken (z.B. Hausgeburten) müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde beantragen. Sie müssen die Geburt innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt beim Standesamt anzeigen.

Kontakt

Adresse

Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 4 und 5
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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