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Bei Geburten außerhalb von Kliniken (z.B. Hausgeburten) müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde beantragen. Sie müssen die Geburt innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt anzeigen.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Jede Geburt eines Kindes im Mainzer Stadtgebiet wird im Geburtenregister des Standesamts Mainz beurkundet. Daraufhin stellen wir die Geburtsurkunden aus. Die Geburt eines Kindes müssen Sie innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt anzeigen. Sollte ein Kind Zuhause oder außerhalb einer Klinik geboren sein, sind zur Anzeige verpflichtet:
jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
In einer Geburtsurkunde stehen:
Vorname(n) und Familienname des Kindes
Geschlecht
Ort und Tag der Geburt des Kindes
Vornamen und Familiennamen der Eltern
Ablauf
Wir bitten die Eltern das ausgefüllte Formular zur Namenserklärung, die Geburtsbescheinigung der Hebamme, die Ausweiskopien der Eltern und die erforderlichen Dokumente im Original (je nach Fall z.B. Heirats- und Geburtsurkunde, Unterlagen des Jugendamtes, siehe Merkblatt am Ende der Seite) per Post an das Standesamt zu senden. Alternativ können Sie einen Umschlag montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr in den Briefkasten der Geburtenabteilung im Foyer des Stadthauses Kreyßig-Flügel einwerfen. Außerhalb dieser Zeiten nutzen Sie bitte den Nachtbriefkasten im Stadthaus Lauteren-Flügel.
Sofern alle eingereichten Unterlagen vollständig sind, beurkunden wir die Geburt des Kindes. Sie bekommen Ihre eingereichten Originalurkunden vom Standesamt zusammen mit drei gebührenfreien Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und die Krankenkasse zurückgesandt.
Gebührenpflichtige Urkunden (z.B. für das Stammbuch) können Sie derzeit nicht über das Namenserklärungsformular anfordern. Sie müssen diese online, schriftlich oder per Fax beantragen. Mehr Informationen finden Sie unter "Urkunden aus dem Geburtenregister" am Ende dieser Seite.
Sollte bei Ihrer Hausgeburt keine Hebamme eine Geburtsbescheinigung ausgestellt haben, bereitet das Standesamt anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen eine mündliche Geburtsanzeige vor. Ein Elternteil kann dann zu einem vereinbarten Termin vorbeikommen und die Anzeige unterschreiben.
Alternativ können Sie über folgende E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen: geburtenstadt.mainzde