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Geburt außerhalb einer Klinik anzeigen

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Bei Geburten außerhalb von Kliniken (z.B. Hausgeburten) müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde beantragen. Sie müssen die Geburt innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt anzeigen.

Kontakt

Adresse

Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 4 und 5
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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