Prostitutionstätigkeit anmelden
Beschreibung
Das Prostituiertenschutzgesetz fordert die vorherige Anmeldung der Prostitutionstätigkeit bei der zuständigen Behörde. Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen.
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung stellt die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person eine Anmeldebescheinigung aus. Diese Anmeldebescheinigung kann ebenfalls in anonymisierter Form ausgestellt werden. Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.
Verstöße gegen die Anmeldepflicht können entsprechend rechtlich geahndet werden.
Anmeldepflicht für Prostituierte
Wer sexuelle Dienstleistungen anbieten möchte, muss dies bei der Behörde vorher anmelden. Nach einem persönlichen Informations- und Beratungsgespräch wird in der Regel eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 06131 12-3236.
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt hierzu ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis der Behörde. Zum Prostitutionsgewerbe gehören:
das Betreiben von Prostitutionsstätten
das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen
die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung.
Das Prostitutionsgewerbe darf erst betrieben werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Romy Anthes | +49 6131 12-3236 | Romy.Anthesstadt.mainzde |
Frau Michelle Schönberg | +49 6131 12-3132 | Michelle.Schoenbergstadt.mainzde |
Unterlagen
Anmeldepflicht für Prostituierte
- Ausgefülltes Formular Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie Ausweisdokument
- Nachweis über gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
- Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer:innen: Nachweis der Berechtigung eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Betriebskonzept
Gebühren
Anmeldepflicht für Prostituierte
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis).
- Anmeldebescheinigung: 30 Euro
- Verlängerung Anmeldebescheinigung: 15 Euro
- Aliasbescheinigung: 10 Euro
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis) nach dem Zeitaufwand verbunden mit einer Mindestgebühr.
- Erlaubnis Prostitutionsgewerbe: mindestens 390 Euro
- Erlaubnis Stellvertretung: mindestens 150 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Formulare
- Prostitutionstätigkeit nach § 3 ProstSchG, Anmeldung
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG, Antrag
- Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG, Antrag
- Betriebskonzept nach § 16 ProstSchG, Vordruck
- Prostituiertenschutzgesetz, Meldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
- Prostitutionsfahrzeuge, Anlage zum Betriebskonzept
Weiterführende Informationen
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (deutsch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (englisch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (französisch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (spanisch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (rumänisch)
- Prostituiertenschutzgesetz (bulgarisch), Informationen
- Prostituiertenschutzgesetz (thai), Informationen
- Karte Sperrgebiet