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Waffen: Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen

Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.

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Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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