Waffen: Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Beschreibung
Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
- Waffenbesitzkarte,
- Munitionserwerbschein,
- Waffenschein,
- Kleiner Waffenschein,
- Schießerlaubnis,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
- sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).
Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.
Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).
Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Romy Anthes, Tel. 12-3236
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Nico Busch |
|
+49 6131 12-2399 | waffenstadt.mainzde |
| Herr Christian Müller |
|
+49 6131 12-2414 | waffenstadt.mainzde |
| Herr Johannes Weishahn |
|
+49 6131 12-2409 | waffenstadt.mainzde |
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
An wen muss ich mich wenden?
Waffenbehörde
Was sollte ich noch wissen
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
