Waffen: Waffen und Munition, Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie weiterhin eine Waffe oder Munition im Bundesgebiet mitnehmen wollen, können Sie eine Verlängerung Ihres Erlaubnisscheins beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Waffen oder Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie hierfür einen Erlaubnisschein. Wenn Sie einen Erlaubnisschein bereits erhalten haben, können Sie diesen mehrfach verlängern lassen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).
Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.
Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).
Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Romy Anthes, Tel. 12-3236
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Nico Busch |
|
+49 6131 12-2399 | waffenstadt.mainzde |
| Herr Christian Müller |
|
+49 6131 12-2414 | waffenstadt.mainzde |
| Herr Johannes Weishahn |
|
+49 6131 12-2409 | waffenstadt.mainzde |
Unterlagen
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
- für Personen aus einem Drittstaat bei der Mitnahme von Schusswaffen oder Munition durch die Bundesrepublik in einen anderen Mitgliedstaat: vorherige Zustimmung des Mitgliedstaates, sofern diese erforderlich ist
- gegebenenfalls amtliche Mitteilungen des Heimatstaates übererforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und ausreichende Sachkunde mit jeweils deutscher Übersetzung
Gebühren
Verwaltungsgebühr zur Mitnahme in die Bundesrepublik Deutschland: EUR 50;
Verwaltungsgebühr zur Mitnahme durch die Bundesrepublik Deutschland: EUR 50;
Verwaltungsgebühr zur Mitnahme in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union: EUR 50
Fristen
Gültigkeit der Verlängerung: bis zu einem Jahr (kann mehrfach verlängert werden).
Voraussetzungen
Für eine Verlängerung gelten für Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis.
Eine Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in oder durch die Bundesrepublik Deutschland setzt voraus, dass Sie
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen,
- die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nachgewiesen haben.
Die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat kann erteilt werden, wenn Sie
- zum Erwerb und Besitz der Waffen berechtigt sind,
- die nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates erforderliche vorherige Zustimmung vorliegt und der sichere Transport durch Sie gewährleistet ist.
Sofern Sie Jägerin oder Jäger, Sportschützin oder Sportschütze beziehungsweise Brauchtumsschützin oder Brauchtumsschütze sind, können für Sie auch bei der Verlängerung eines Erlaubnisscheins Ausnahmeregelungen greifen.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der Mitnahmeerlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
-
Sie stellen einen Antrag bei der Waffenbehörde und reichen die erforderlichen Unterlagen ein, dabei wird von Ihnen die Angabe benötigt, inwiefern sich folgende Daten verändert haben:
- zu Ihrer Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Anschrift, bei Firmen auch Telefonoder Telefaxnummer, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises
- zu Schusswaffen: Anzahl und Art, Kategorie oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer, gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen,
- zu sonstigen Waffen: Anzahl und Art der Waffen,
- zur Munition: Anzahl und Art, Kategorie nach Richtlinie 93/15/EWG, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIPMunitionsprüfzeichen,
- zum Grund der Mitnahme: genaue Angabe des Ortes, zu dem die Waffen oder Munition mitgenommen werden sollen, Zweck der Mitnahme;
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen;
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der für Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen örtlichen Waffenbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.
Was sollte ich noch wissen
Neben der Mitnahmeerlaubnis gibt es eine Verbringungserlaubnis, die eine andere Leistung beinhaltet.
