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Notunterbringung bei akuter Obdachlosigkeit beantragen 

Beschreibung

Im Fall einer akuten unfreiwilligen Obdachlosigkeit, z. B. in Folge einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzug, bietet die Landeshauptstadt Mainz Bürger:innen, die ihre Obdachlosigkeit nicht durch Eigenhilfe selbst beheben können, eine Unterbringung in einer Notunterkunft an.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Eric Lorenz  +49 6131 12-3173  Eric.Lorenzstadt.mainzde

Unterlagen

  • Ausweisdokumente, ggf. Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über den Grund der Obdachlosigkeit (z. B. Räumungsurteil)