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Erschließungsbeitrag bezahlen 

Beschreibung

Der Erschließungsbeitrag ist eine von Grundstückseigentümer:innen an die Stadt zu zahlende Abgabe für die erstmalige Herstellung und Anbindung ihres Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßen, Wege und Abwasser) um es bebaubar zu machen.

Nach erstmaliger Herstellung einer Erschließungsanlage entsteht für die Eigentümer:innen/Erbbauberechtigten, deren Grundstücke einen tatsächlichen und rechtlichen Nutzen von der Erschließungsanlage haben, ein Beitragsanspruch. 

Den einmaligen Beitrag erhebt der Wirtschaftsbetrieb Mainz im Auftrag der Landeshauptstadt Mainz.

Adresse

Besucheranschrift

Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts
Industriestraße 70
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Gebühren

abhängig vom Einzelfall

Rechtsgrundlagen

Erschließungsbeitrag:
BauGB i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Einmaliger Abwasserbeitrag:
KAG RLP i.V.m. der Entgeltsatzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung