Erschließungsbeitrag bezahlen
Beschreibung
Der Erschließungsbeitrag ist eine von Grundstückseigentümer:innen an die Stadt zu zahlende Abgabe für die erstmalige Herstellung und Anbindung ihres Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßen, Wege und Abwasser) um es bebaubar zu machen.
Nach erstmaliger Herstellung einer Erschließungsanlage entsteht für die Eigentümer:innen/Erbbauberechtigten, deren Grundstücke einen tatsächlichen und rechtlichen Nutzen von der Erschließungsanlage haben, ein Beitragsanspruch.
Den einmaligen Beitrag erhebt der Wirtschaftsbetrieb Mainz im Auftrag der Landeshauptstadt Mainz.
Adresse
Besucheranschrift
Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen RechtsIndustriestraße 70
55120 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanZuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Bernd Heinemann | +49 6131 9715-253 | bernd.heinemannstadt.mainzde |
| Frau Heike Schwerdt | +49 6131 9715-254 | heike.schwerdtstadt.mainzde |
Gebühren
abhängig vom Einzelfall
Rechtsgrundlagen
Erschließungsbeitrag:
BauGB i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Einmaliger Abwasserbeitrag:
KAG RLP i.V.m. der Entgeltsatzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung
