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Anliegerbescheinigung beantragen 

Kurzbeschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Beschreibung

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erteilt auf schriftliche Anfrage oder auf Anfrage per E-Mail Auskünfte über:

  • zu zahlende und bereits gezahlte Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch,
  • einmalige Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz.

Adresse

Besucheranschrift

Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts
Industriestraße 70
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Fügen Sie Ihrem formlosen Antrag bitte außerdem bei:

  • Gemarkung
  • Grundstückslage
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer:in

Gebühren

Ausstellung der Bescheinigung: 30 Euro

Fristen

1 bis 2 Wochen

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

  • Die Bescheinigung können Grundstückseigentümer:innen beantragen.
  • Der Antrag kann jede Person stellen, die ein berechtigtes Interesse an dem Grundstück hat. Das Einverständnis der Eigentümer:in ist erforderlich.