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Beseitigung von Niederschlagswasser bezahlen 

Kurzbeschreibung

Die Abwasserbeseitigung gilt als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Beschreibung

Bei der Beseitigung von Abwasser über die Kanalisation unterscheidet man das Wasser je nach Entstehungsart in

  • Schmutzwasser
  • und Niederschlagswasser.

Unter Niederschlagswasser versteht man Regen, Schnee, Hagel, Graupel, Nebel und Tau. Also Feuchtigkeit, die auf ein Grundstück fällt und von dort in die Kanalisation gelangt.

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erhebt für die Möglichkeit der Einleitung von Niederschlagswasser wiederkehrende Beiträge, soweit die Kosten nicht durch einmalige Beiträge für Investitionsaufwendungen der erstmaligen Herstellung der Kanalleitungen abgedeckt sind.

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung besteht.

Gebühren

  • Der Beitragssatz beträgt zurzeit 78 Cent je m² der ermittelten Abflussfläche.
  • Die Anforderung erfolgt jährlich durch einen entsprechenden Festsetzungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung abhängig vom Einzelfall.

Hinweise

Bei Grundstückskäufen bzw. Grundstücksverkäufen müssen Sie den Wirtschaftsbetrieb Mainz schriftlich informieren. Folgen Sie dazu dem Link zum Formular "Änderungsanzeige Eigentumswechsel".