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Schmutzwassergebühr bezahlen 

Kurzbeschreibung

Die Abwasserbeseitigung gilt als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Beschreibung

Bei der Beseitigung von Abwasser über die Kanalisation unterscheidet man das Wasser je nach Entstehungsart in

  • Schmutzwasser
  • und Niederschlagswasser.

Schmutzwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes Wasser. Das heißt, wenn Sie duschen, auf die Toilette gehen, die Waschmaschine starten oder das Geschirr spülen, produzieren Sie Schmutzwasser. 

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erhebt für die Einleitung von Schmutzwasser in die Kanalisation eine Schmutzwassergebühr.

Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die Sie in die öffentliche Abwassereinrichtung (Kanalisation) ableiten. Die Berechnung orientiert sich an Ihrem Frischwasserverbrauch.

Besonderheit: Gartenbewässerung

Über geeichte Wasserzähler, können Sie die für die Gartenbewässerung benutzte (Frisch-)Wassermenge nachweisen.

  • Sie bleibt dann bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt.
  • Den Zähler müssen Sei vor Inbetriebnahme beim Wirtschaftsbetrieb Mainz anmelden.

Wichtig: Bitte teilen Sie dem Wirtschaftsbetreib Mainz jährlich den Stand des Gartenwasserzählers mit.

Die Meldung muss zum Zeitpunkt der Ablesung des Frischwasserzählers durch die Grundstückseigentümer:in erfolgen.

Gebühren

Der Gebührensatz beträgt derzeit 2,04 Euro  je m³.

Hinweise

Bei Grundstückskäufen bzw. Verkäufen müssen Sie den Wirtschaftsbetrieb Mainz schriftlich informieren. Folgen Sie dazu dem Link zum Formular "Änderungsanzeige Eigentumswechsel".

Eine Abrechnung der Schmutzwassergebühr zum Übergabetermin setzt voraus,

  • dass eine Ablesung des Frischwasserzählers durch die Mainzer Netze
  • bzw. in Mainz-Ebersheim und Mainz-Laubenheim durch die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz erfolgt ist.