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Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung

Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Teil 2, SGB IX) erhalten, wenn

  • Sie eine Behinderung haben oder
  • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
  • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen. 
Sie werden in vier Leistungsgruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Detaillierte Informationen zu Beratungsmöglichkeiten, dem Verfahrensablauf sowie zu den Online-Anträgen finden Sie auf den untenstehenden Seiten.