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Baulastenverzeichnis, Auskunft beantragen 

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erteilt das Bauamt. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Dazu füllen Sie bitte das angehängte Formular aus und übermitteln es uns per Post, Fax oder E-Mail.

Wir können Ihnen keine telefonische Auskunft geben.

Bitte beachten Sie, dass wir Baulastauskünfte nur für die im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Mainz liegenden Stadtteile erteilen können (siehe Zuständigkeiten der Bauaufsicht in der linken Spalte).

Für Auskünfte betreffend angrenzender Gemeinden
(z. B. Wackernheim, Heidesheim, Budenheim, Bodenheim,
Nieder-Olm, Ober-Olm, Essenheim und Nackenheim) wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3894
Telefax
+49 6131 12-3785
E-Mail
bauamt-bauaufsichtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Ammon  +49 6131 12-3894

Unterlagen

ausgefülltes Formular (siehe Downloads/Links)

Gebühren

25 Euro wenn das Flurstück mit einer Baulast belastet/begünstigt ist
15 Euro wenn das Flurstück nicht belastet/begünstigt ist

Den Gebührenbescheid schicken wir Ihnen nach schriftlicher Antragsstellung gemeinsam mit der Auskunft zu.

Zahlungsart

per Überweisung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des Antrages.
Wir bitten dies bei der Beantragung zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen

§86 Landesbauordnung (LBauO)

Der Gesetztestext sowie weitere bauordnungsrechtlich relevanten Regelungen stehen Ihnen auf der Internetseite des Finanzministeriums zur Verfügung.