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  5. Denkmalschutz / Veräußerung oder Vererbung eines Kulturdenkmals

Kulturdenkmal, Veräußerung oder Vererbung anzeigen 

Beschreibung

Sind Sie Eigentümer:in eines geschützten Kulturdenkmals und haben die Absicht, dieses zu veräußern, müssen Sie dies der unteren Denkmalschutzbehörde rechtzeitig anzeigen (§ 12 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz). Die erfolgte Veräußerung ist der unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich unter Angabe des Erwerbers/der Erwerberin mitzuteilen.

Darüber hinaus sind Sie im Erbfall als Erbe/Erbin eines geschützten Kulturdenkmals dazu verpflichtet, den Eigentumsübergang unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen (§ 12 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz).

Die untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Mainz ist das Bauamt, Abteilung Denkmalpflege der Landeshauptstadt Mainz.

Die Anzeige kann über den Online-Service sowie über das Formular (Download) schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.

Online-Terminvergabe/Bauaufsicht

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

nicht erforderlich

Gebühren

nicht erforderlich

Online-Services