Kulturdenkmal, Veräußerung oder Vererbung anzeigen
Beschreibung
Sind Sie Eigentümer:in eines geschützten Kulturdenkmals und haben die Absicht, dieses zu veräußern, müssen Sie dies der unteren Denkmalschutzbehörde rechtzeitig anzeigen. Darüber hinaus müssen Sie uns mitteilen, wer das Kurlturdenkmal erwerben wird.
Auch im Erbfall sind Sie als Erb:in eines geschützten Kulturdenkmals dazu verpflichtet, den Eigentumsübergang unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Die Veräußerung oder Vererbung eines Kulturdenkmals können Sie über den Online-Service oder über das entsprechende Formular (siehe Downloads) schriftlich oder per E-Mail anzeigen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.
Sie erreichen Ihre Ansprechpersonen über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
§ 12 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz
§ 12 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz
Zuständige Stelle
Die untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Mainz ist das Bauamt, Abteilung Denkmalpflege der Landeshauptstadt Mainz.