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Kulturdenkmal, Veräußerung oder Vererbung anzeigen 

Beschreibung

Sind Sie Eigentümer:in eines geschützten Kulturdenkmals und haben die Absicht, dieses zu veräußern, müssen Sie dies der unteren Denkmalschutzbehörde rechtzeitig anzeigen. Darüber hinaus müssen Sie uns mitteilen, wer das Kurlturdenkmal erwerben wird.

Auch im Erbfall sind Sie als Erb:in eines geschützten Kulturdenkmals dazu verpflichtet, den Eigentumsübergang unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

Die Veräußerung oder Vererbung eines Kulturdenkmals können Sie über den Online-Service oder über das entsprechende Formular (siehe Downloads) schriftlich oder per E-Mail anzeigen.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Sie erreichen Ihre Ansprechpersonen über die Ihnen bekannten Telefonnummern.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

§ 12 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz
§ 12 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz

Zuständige Stelle

Die untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Mainz ist das Bauamt, Abteilung Denkmalpflege der Landeshauptstadt Mainz.

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