Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen
Online-Services
-
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Online-Antrag
Unter diesem Link können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen und verlängern.
Beschreibung
Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt.
Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt.
Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Blind | – | +49 6131 12-3726 | |
| Herr Dernbach | – | ||
| Herr Levent Heise | Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstaben: Al, K | +49 6131 12-3275 | levent.heisestadt.mainzde |
| Frau Maia Italliantseva | – | ||
| Frau Mariami Sieben | – | ||
| Frau Michelle Simon | Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstabe: A | +49 6131 12-3478 | michelle.simonstadt.mainzde |
| Herr Olivar Zaya | Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstaben: Ah-Ak, G, R, U | +49 6131 12-3376 |
Unterlagen
- Pass des Kindes (das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein)
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
- Geburtsurkunde
- Pässe der Eltern
Gebühren
- Mindestens 25 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
- Mindestens 30 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für länger als ein Jahr.
Voraussetzungen
- Im Bundesgebiet geboren
- Das Kind muss im Bundesgebiet Deutschland geboren sein und gemeinsam mit den/dem sorgeberechtigten Eltern(teil) gemeldet sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
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