Aufenthaltserlaubnis: Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen
Nach erfolgreicher Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder Erhalt der Berufsausübungserlaubnis in Deutschland, kann in direktem Anschluss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate verlängert werden.
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