Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung, Antrag
Unter diesem Link können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen und verlängern.
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Blind | – | +49 6131 12-3726 |
| Herr Dernbach | – | +49 6131 12-3475 |
| Heise | – | +49 6131 12-3275 |
| Frau Italliantseva | – | +49 6131 12-3479 |
| Frau Sieben | – | +49 6131 12-3534 |
| Frau Simon | Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstabe: A | +49 6131 12-3478 |
| Herr Zaya | Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstaben: Ah-Ak, G, R, U | +49 6131 12-3376 |
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