Gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung anzeigen
Sie möchten Abfälle wie Altkleider gewerblich oder gemeinnützig sammeln? Dann müssen Sie dies spätestens 3 Monate vor Beginn bei der Unteren Abfallbehörde anzeigen.
Die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung. Bei gewerblichen Sammlungen berücksichtigt sie zusätzlich das öffentliche Interesse.
Die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung. Bei gewerblichen Sammlungen berücksichtigt sie zusätzlich das öffentliche Interesse.
Was muss ich wissen?
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
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Kontakt
Adresse
Abfallrecht, Natur- und Artenschutz
Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Straße 4
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
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