Eheurkunde beantragen
Beschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt und
- Ort und Tag der Eheschließung.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Hinweis zur Urkundenanforderung:
Unter Online-Services finden Sie unser Online-Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Eheregister.
Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Legen Sie dazu eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Die Bestelladresse lautet:
Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3–5, 55116 Mainz
Fax: 06131 12-2032
Wenn Sie in Mainz oder in einem der früher selbstständigen Vororte Bretzenheim, Drais, Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Mombach oder Weisenau geheiratet haben, können Sie die Eheurkunde beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz beantragen.
Bei Eheschließungen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, erhalten Sie die Urkunden beim Stadtarchiv, Rheinallee 3b, 55116 Mainz
E-Mail: stadtarchivstadt.mainzde.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfls. Rentenbescheid
- Nachweis, dass Sie die Urkunde für amtliche Zwecke benötigen.
Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person
- Vollmacht (Bitte nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular der Stadtverwaltung.)
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Gebühren
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 13,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Stück 6,50 Euro.
- Eheurkunde DIN A4 Format: 15 Euro
- Eheurkunde Stammbuchformat: 15 Euro
- Eheurkunde mehrsprachiges Format: 15 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 15 Euro
Keine Gebühren fallen an für
- Rentenzwecke
- Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II, sofern die Urkunde für amtliche Zwecke benötigt wird
- Sozialhilfe
- Grundsicherung (für erwerbsgeminderte Personen ab 65 Jahren)
Zahlungsart
- Vor Ort: Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.), Mobile Payments, Barzahlung ist nicht möglich!
- Bei Online-Beantragung: PayPal, Mastercard, Visa, Giropay, Paydirekt
- Bei Beantragung per Post und Fax: Rechnung
Rechtsgrundlagen
- § 5 Absatz 5 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 61 bis 66 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 50 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Hinweise
Zur Vorlage im Ausland können wir Ihnen eine internationale Urkunde bzw. einen mehrsprachigen Auszug aus dem Eheregister ausstellen. Dazu kreuzen Sie im Antrag bitte das entsprechende Kästchen an.
Bitte beachten Sie:
Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören zum Standesamtsbezirk Wiesbaden.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
-
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegattin oder Ehegatten,
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
- Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
