Für gewerbliche Tätigkeiten im Bereich der Immobilien-, Darlehens-, Finanzanlagenvermittlung sowie im Bewachungsgewerbe müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis einholen.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens prüfen wir insbesondere Ihre persönliche Zuverlässigkeit und ob Sie über geordnete Vermögensverhältnisse verfügen. Darüber hinaus prüfen wir, ob Sie sachkundig sind und eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
Die Erlaubnis müssen Sie rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit beantragen. Eine gewerbliche Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ist unzulässig und kann ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Erlaubnistatbeständen sowie zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Merkblättern und Antragsformularen.