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Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten

Das Sachgebiet bearbeitet Anliegen rund um den Betrieb von Gaststätten und erteilt Ausschankgenehmigungen für Feste und Veranstaltungen. Es betreut genehmigungspflichtige Gewerbe, z.B. Bewacher, Spielhallen und Spielgeräte. Auch Aufgaben nach der Handwerksordnung, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Ladenöffnungsgesetz und dem Heilpraktikwesen gehören dazu. Die Gewerbemeldestelle nimmt An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben entgegen. Der Bereich Sondernutzung genehmigt die Nutzung öffentlicher Flächen, z.B. für Warenständer, Werbestopper, Info- und Verkaufsstände sowie Plakate und Banner.

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