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Waffen: Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen

Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.

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Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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