Waffen: Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition beantragen
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Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann vom Empfänger, dem Versender oder einem Transporteur (auch gewerblicher Spediteur) beantragt werden. Es ist auch möglich, dass Empfänger oder Versender den Transport selbst vornehmen. Der Transport der Waffen kann auch von einer Spedition durchgeführt werden.
Verbringen von Waffen und Munition nach Deutschland (Einfuhr)
Um Waffen nach Deutschland dauerhaft einführen zu dürfen, muss der Empfänger nachweislich eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) der betreffenden Waffen haben. Wenn Sie den Antrag als Transporteur stellen, benötigen Sie auch eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) dieser Waffen. Beauftragen Sie einen Spediteur mit dem Transport der Waffen, so benötigt dieser keine Waffenbesitzkarte (WBK).
Führen Sie die Waffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island ein, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung dieses Staates oder Sie versichern glaubhaft, dass Sie keine Ausfuhrgenehmigung benötigen. Führen Sie die Waffe aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise nicht aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island ein, benötigen Sie keine Ausfuhrgenehmigung.
Verbringen von Waffen und Munition durch Deutschland (Durchfuhr)
Um Waffen nach Deutschland durch Deutschland transportieren zu dürfen, muss der Transporteur nachweislich eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) der betreffenden Waffen und Munition haben. Beauftragen Sie einen Spediteur mit dem Transport der Waffen, so benötigt dieser keine Waffenbesitzkarte (WBK).
Transportieren Sie die Waffen und Munition aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island, benötigen Sie eine Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung dieses Staates oder Sie versichern glaubhaft, dass Sie keine Aus- und Einfuhrgenehmigungen benötigen.
Transportieren Sie die Waffe aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise nicht aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island ein in einen anderen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise nicht in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island, benötigen Sie keine Aus- und Einfuhrgenehmigung. Gegebenenfalls benötigen Sie jedoch andere Erlaubnisse, zum Beispiel nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
Transportieren Sie die Waffen und Munition aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung dieses Staates oder Sie versichern glaubhaft, dass Sie keine Ausfuhrgenehmigung benötigen.
Transportieren Sie die Waffe aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise nicht aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island ein in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island, benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung des Staates.
Ausfuhr aus Deutschland
Um Waffen dauerhaft aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island auszuführen, benötigen Sie eine Einfuhrerlaubnis des betreffenden Staates oder Sie versichern glaubhaft, dass Sie keine Einfuhrgenehmigung benötigen. Der Transporteur benötigt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) für die betreffenden Waffen und Munition. Es kann aber auch eine Spedition mit dem Transport beauftragt werden. Diese benötigt keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) für die betreffenden Waffen und Munition.
Um Waffen dauerhaft aus Deutschland in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise außerhalb der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands auszuführen, benötigen Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor einer Ausfuhr in solche Staaten umfassend eigenständig darüber informieren, ob Sie andere rechtliche Bestimmungen, wie zum Beispiel das Außenwirtschaftsrecht (AWG) oder Gesetze dieses Staates, beachten müssen.
Voraussetzungen
Einfuhr nach Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition nach Deutschland dauerhaft einführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Empfänger muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt.
- Wenn Empfänger und Transporteur nicht gleich sind, dann benötigt der Transporteur ebenfalls eine Waffenbesitzkarte (WBK), die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt, jedoch nicht der gewerbliche Spediteur
- Sie benötigen eine Ausfuhrgenehmigung (sofern erforderlich) (bei Einfuhr aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island)
Durchfuhr durch Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition durch Deutschland transportieren wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Transporteur muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen und Munition berechtigt.
- Sie benötigen eine Aus- und/oder Einfuhrgenehmigung (sofern erforderlich) (bei Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island)
Ausfuhr aus Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland dauerhaft ausführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Transporteur muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt. Versender und Transporteur können die gleiche Person sein.
- Sie benötigen eine Einfuhrgenehmigung (sofern erforderlich) (bei Ausfuhr in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island).
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis b ei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Waffenbehörden
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
-
Einfuhr nach Deutschland
-
Einfuhr aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder des Transporteurs
- Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
-
Einfuhr aus einem Drittstaat (sonstige Staaten)
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder des Transporteurs
-
Einfuhr aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
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Durchfuhr durch Deutschland
-
Durchfuhr durch Deutschland aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
- Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
-
Durchfuhr durch Deutschland aus einem Drittstaat
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
-
Durchfuhr durch Deutschland aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
-
Ausfuhr aus Deutschland
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
- Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Kontakt
Adresse
Sachgebiet Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
- 06131 12-2409
- 06131 12-3010
- waffenstadt.mainzde
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Herr Johannes WeishahnWaffenrecht, Jagdwesen, Sprengstoffrecht, Ausstellung von Jagdscheinen | 06131 12-2409 |
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 06131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung inkl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Sie müssen daher immer zuerst einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen (Einwurf bei der Landeshauptstadt, E-Mail, Fax, Post).
Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen, um an alle nötigen Angaben zu denken.
Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).
Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben, sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H, Tel. 06131 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St, Tel. 06131 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z, Tel. 06131 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 06131 12-3132
Romy Anthes, Tel. 06131 12-3236
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Angaben zum öffentlichen Nahverkehr
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Weitere Hinweise
Nachtbriefkästen befinden sich am
- Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am
- Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür