Elterngeld beantragen
Online-Services
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Es gibt unterschiedliche Varianten, die Sie ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
-
Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Bemerkung
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Elterngeldstelle weist darauf hin, dass der Bund zwar bereits die Anhänge zum Elterngeldantrag für die Schnittstellen zum Rentenversicherungsträger und den Standesämtern bereit stellt, diese jedoch noch nicht existieren. Auch die Schnittstelle für die Krankenkassen ist derzeit noch nicht eingerichtet.
Wir bitten daher darum, dass Sie die entsprechenden Nachweise (Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (Kopie), Geburtsurkunde in der Ausfertigung "zur Beantragung von Elterngeld" im Original und auch die Einkommensnachweise für den Bemessungszeitraum zur Berechnung des Elterngeldes (Kopie)) den Antragsunterlagen beifügen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auf Grund des personellen Engpasses bei der Elterngeldstelle kommt es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten.
Eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrages ist nur bei vollständiger Vorlage aller angeforderten Unterlagen möglich.
Wir bitten Sie von Fragen nach dem Sachstand abzusehen. Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen kommen wir auf Sie zu.
Institutionen
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
Corona Sonderformulare
Merkblätter
Internetverweise
Kontakt
Adresse
Sachgebiet Elterngeld
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Frau Andrea KorzSachbearbeitung Elterngeld | Buchstabenbereich: A, G, Y | 06131 12-3700 | |
| Frau Anna BerkesSachbearbeitung Elterngeld | Buchstabenbereich: B, J, V | 06131 12-2760 | |
| Frau Jutta SchöneckSachbearbeitung Elterngeld | Buchstabenbereich: C, M, Q, X | 06131 12-3701 | |
| Frau Martina MüllerSachbearbeitung Elterngeld | Buchstabenbereich: D, E, F, I | 06131 12-2810 | |
| Frau Julia KringelSachbearbeitung Elterngeld | Buchstabenbereich: H, L, O, Z | 06131 12-2739 | |
| Frau Regina MaierSachbearbeitung Elterngeld | Buchstabenbereich: K, N | 06131 12-3512 | |
| Frau Désirée WeberSachbearbeitung Elterngeld | Buchstabenbereich: Ö, S, Ü | 06131 12-4314 | |
| Frau Rosalie EhrhardtSachbearbeitung Elterngeld | Buchstabenbereich: P, R, U, W | 06131 12-3183 | |
| Frau Judith MinakSachbearbeitung Elterngeld | Buchstabenbereich: T | 06131 12-3506 |
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Donnerstag von 9 Uhr bis 11 Uhr
Bitte beachten Sie: Wenn Sie vor Ort persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen