Befahren der Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung beantragen
Wenn Sie in einer Fußgängerzone umziehen oder dort Arbeiten durchführen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax bei der zuständigen Stelle einreichen.
Was muss ich wissen?
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Kontakt
Adresse
Verkehrsordnung
Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
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