Nahverkehrsplan
Die 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Mainz ist gestartet
Der Nahverkehrsplan (NVP) der Landeshauptstadt Mainz legt fest, wie der öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt strategisch und planerisch ausgerichtet wird. Im NVP werden unter anderem Beförderungsbedingungen definiert, die Linienführung festgelegt und weitere Maßnahmen erarbeitet, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen. Aktuell befindet sich der NVP in Mainz in der 4. Fortschreibung.
Die aktuelle Fortschreibung erarbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit einem erfahrenen Gutachterbüro (PTV Group). Im Fokus stehen eine effiziente Gestaltung der Verkehrsangebote, potenzielle Attraktivitätssteigerungen sowie die Beschleunigung beim Ausbau der barrierefreien Haltestellen. Zudem soll ein Schwerpunkt auf die Ermittlung neuer Handlungsspielräume zur Finanzierung des ÖPNV gelegt werden.
Wie können Sie an der Gestaltung des Nahverkehrsplans mitwirken?
Im Rahmen von zwei Nahverkehrsforen können sich Institutionen, Verbände sowie Bürger:innen aktiv einbringen und so an der Verbesserung des ÖPNV in ihrer Stadt mitwirken. Neben der Beteiligung in Präsenz wird es anschließend auch die Möglichkeit geben, Hinweise und Ideen mithilfe eines Online-Tools (DEMOS) bequem per Smartphone/Tablet oder vom Rechner zu Hause aus einzubringen.
Die Expertise der Bürger:innen und anderer Stakeholder hilft dabei, die Bedürfnisse der Mainzer:innen im Blick zu behalten. Über die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten informieren wir Sie hier.
Warum erstellt die Stadt Mainz einen Nahverkehrsplan (NVP)?
Die Aufstellung eines NVP ist seit der Novellierung des rheinland-pfälzischen Nahverkehrsgesetzes (NVG RLP) vom 13. Februar 2021 für kommunale Aufgabenträger nicht mehr im 5-Jahres-Turnus verpflichtend. Dennoch strebt die Landeshauptstadt Mainz eine regelmäßige Fortschreibung an, um auf aktuelle Gegebenheiten und veränderte Bedarfe einzugehen.
Zu den Regelinhalten eines Nahverkehrsplans gehört zum einen die Bilanzierung des aktuell vorhandenen Angebots. Zum anderen definiert der NVP die Quantität und die Qualität des zukünftigen Angebots. Die Entwicklung des ÖPNV ist maßgeblich davon abhängig, wie sich die Raumstruktur und Nachfrage in den einzelnen Stadtteilen weiterentwickeln. Anpassungsbedarfe müssen regelmäßig aufgenommen werden, um entsprechende strategische Änderun-gen festzuhalten. Der NVP dient als Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsbehörden, die Erstellung von Investitionsprogrammen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
Die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans [2019-2023]
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-3069
- Bettina.Schumannstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93