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Stadtratsfraktionen und Ratsinformationssystem

Hier finden Sie Informationen über den Mainzer Stadtrat, die Stadtratsfraktionen sowie Zugang zum Ratsinformationssytem für Bürgerinnen und Bürger und Ratsmitglieder.

Plenum
Die Grafik spiegelt das Ergebnis der bei der Kommunalwahl vom 9.6.2024 auf die Parteien entfallenen Sitze wider und bezieht sich nicht auf die gebildeten Fraktionen.

Zusammensetzung des Stadtrats

Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat in Gemeinden mit mehr als 150.000 Einwohnern 60 Ratsmitglieder.

Der Stadtrat setzt sich seit dem 20. Januar 2026 wie folgt zusammen:

Fraktionen

Die Mitglieder des Stadtrates haben sich zu den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE., AfD, FDP, VOLT, ÖDP, Die FRAKTION zusammengeschlossen. Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Stärke. Eine Fraktion muss nach § 30a Abs. 1 GemO aus mindestens zwei Mitgliedern des Rates bestehen.

Aufgaben des Stadtrates

Beschlussfassung über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte. Die Entscheidung über Satzungen, Haushaltspläne, Änderungen des Stadtgebietes, Wahlen zum Ehrenbürger/in usw. können nicht auf einen Ausschuss übertragen werden (§ 32 Abs. 2 GemO).

Ausschüsse

Die Bildung der verschiedenen Ausschüsse erfolgt nach § 44 der Gemeindeordnung (GemO) für bestimmte Aufgabengebiete (z. B. Finanz-, Bau-, Sozialausschuss usw.) durch den Stadtrat. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen Wählbaren zusammen. Die Ausschussstärke wird vom Stadtrat festgelegt.

Aufgabe der Ausschüsse

Vorbereitung der Beschlüsse des Stadtrates, soweit sie nicht in Einzelfällen vom Stadtrat zur abschließenden Entscheidung ermächtigt sind. Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Der Vorschlag der bzw. des Vorsitzenden zur Gliederung der Tagesordnung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil wird zu Beginn der Ausschusssitzungen jeweils beschlossen.

Ältestenrat

Zusammensetzung:
Mitglieder des Ältestenrates sind der Oberbürgermeister sowie die Vorsitzenden bzw. Sprecherinnen oder Sprecher der Stadtratsfraktionen bzw. deren Vertreterinnen oder Vertreter. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister.

Wesentliche Aufgabe des Ältestenrates:
Herbeiführung einer Verständigung bei wichtigen und schwierigen Aufgaben des Stadtrates sowie bei der Behandlung von Sachfragen besonderer Art.

Geschäftsführung des Stadtrates und des Ältestenrates:

Kontakt

Adresse

Frau Verena Köbel
Kommunaler Sitzungsdienst

Kommunaler Sitzungsdienst

Stadthaus Große Bleiche
Raum 3.076
Große Bleiche 46
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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