Die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss für Grundstückswerte erhält Vertragskopien von allen Grundstücksgeschäften im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz (§195 BauGB). Diese Kaufverträge werden grundstücksbezogen erfasst und dienen dazu, Markttransparenz herzustellen und die Ableitung wertrelevanter Daten zu ermöglichen. Insbesondere bei unbebauten Grundstücken, Typenhäusern (Doppel-, Reihen- und Reihenendhäusern) und Eigentumswohnungen bietet die Kaufpreissammlung eine gute Vergleichsgrundlage.
Ein enger Personenkreis, bei dem die sachgerechte Verwendung der Informationen und die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet ist (z.B.: Gerichtssachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige) erhält auf Antrag die erfassten Originaldaten.
Im Einzelfall stehen die Daten allen Personen mit "berechtigtem Interesse" in anonymisierter Form zur Verfügung.