Lebensbescheinigung beantragen
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Gebühren
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
-
Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten):
möglicherweise
kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Zahlungsart
- Bar (bei persönlicher Beantragung)
- EC (bei persönlicher Beantragung)
- SEPA-Lastschriftmandat (bei schriftlicher Beantragung)
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Organisationen
- Ortsverwaltung Mainz-Altstadt (33.02.01.01)
- Ortsverwaltung Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- Ortsverwaltung Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- Ortsverwaltung Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- Ortsverwaltung Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- Ortsverwaltung Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- Ortsverwaltung Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- 33 02 01 08 Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- Ortsverwaltung Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- Ortsverwaltung Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- Ortsverwaltung Mainz-Marienborn (33.02.01.11)
- Ortsverwaltung Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- Ortsverwaltung Mainz-Neustadt (33.02.01.13)
- Ortsverwaltung Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- Ortsverwaltung Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice und Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)
