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Meldebescheinigung (erweitert/sozial) beantragen 

Beschreibung

Die erweiterte  Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.

Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:

  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
  • Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  • Familienstand
  • Religionszugehörigkeit

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Gebühren

Es können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache wird der Antrag sofort bearbeitet.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

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