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Betreuungsunterhalt geltend machen

Beim Betreuungsunterhalt handelt es sich um die Unterhaltsleistung an einen alleinerziehenden Elternteil. Dieser wird gezahlt, wenn sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes getrennt haben und der erziehende Elternteil aufgrund der Betreuung nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

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