Alle 5 Jahre stellt der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste auf, aus denen beim Amtsgericht Jugendschöff:innen gewählt werden.
Jugendschöff:innen sind ehrenamtliche Richter:innen in der Jugendstrafgerichtsbarkeit. Sie bringen als Vertreter:innen der Bevölkerung ihre Lebenserfahrung, ihr Alltagswissen und ihr Engagement in die Hauptverhandlungen mit ein.
Neben bestimmten formalen Voraussetzungen – deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde seit mindestens einem Jahr und im Alter zwischen 25 und 69 Jahren – sollen Jugendschöff:innen eine erzieherische Befähigung mitbringen und im Umgang mit jungen Menschen erfahren sein. Es reicht hierbei aus, dass man auf eine eigene Kindererziehung verweisen kann oder ehrenamtlich oder beruflich mit jungen Menschen zu tun hat oder hatte.
Für die Strafgerichtsbarkeit werden Schöff:innen bestellt.
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 benötigen wir keine Bewerbungen für die Vorschlagsliste mehr.