Kfz: Ausfuhrkennzeichen beantragen
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Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:
-
Ihr Fahrzeug ist
- zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
- zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig ist, aber noch ohne Kennzeichen
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug
- aus eigener Triebkraft oder
- als Anhänger ins Ausland überführen möchten.
Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.
Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland (Export) können Sie die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beantragen. Die Zuteilung erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von einem Monat (inklusive Beantragungstag). Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Zur Kontrolle der Fahrzeugidentifizierungsnummer müssen Sie das Fahrzeug vor der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorführen.
Hinweis: Wenn Sie ein Fahrzeug vom Ausland nach Deutschland importieren möchten, müssen Sie das Kennzeichen im jeweiligen Land beantragen.
Voraussetzungen
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz oder im Ausland
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz oder im Ausland
- Bei Wohnsitz, Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung im Ausland müssen Sie eine empfangsberechtigte Person mit Wohnsitz in Mainz benennen.
- Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich
- Hauptuntersuchung muss für den gesamten Zuteilungszeitraum gültig sein.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
- Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
- Für die Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens sind Kfz-Steuern zu entrichten. Hierfür ist entweder ein Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erforderlich oder Sie können die Steuer nach Vorsprache in der Zulassungsbehörde auch direkt beim Zollamt Mainz (Obere Austraße 6, Gebäude 25, 55120 Mainz) bezahlen. Auch vor Ort gibt es die Möglichkeit zur Entrichtung der Steuer, sofern Sie in dem Geschäft auch die Versicherung und die Kennzeichenschilder erwerben.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich oder in Vertretung durch eine bevollmächtigte Person einreichen.
Sie müssen einen Termin während der Öffnungszeiten vereinbaren. Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Nutzen Sie dafür die Online-Terminvereinbarung.
Bemerkung
Ein Ausfuhrkennzeichen ist für den Zeitraum der Gültigkeit Kfz-steuerpflichtig, mindestens jedoch für einen Monat.
KFZ-Zulassung nur noch mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt Ulm erteilen. Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung.
Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren müssen Sie im Regelfall bei jeder Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegen. Das für die Zulassungsbehörde Mainz gültige SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite und in Papierform vor Ort.
Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für ein Fahrzeug finden Sie unter www.zoll.de. Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen. Dazu müssen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen.
Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde
Die Zulassung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Zulassung vor Ort begleichen.
Rechtsgrundlage
Fristen
Bei Vorsprache im Regelfall sofort, die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
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Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
- gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
- gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
- gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halter:in im Original, ggf. Adressnachweis, sofern wohnhaft im Ausland
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge (Deckungskarte gelber und grüner Durchschlag)
- Prüfbericht und Prüfbuch über die Sicherheitsprüfung (SP-pflichtige Fahrzeuge)
- bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich die bisherigen Kfz-Kennzeichen
- Vorführung des Fahrzeuges
Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen, benötigen Sie ggf. zusätzlich Kurzzeitkennzeichen zur Überführung zur Zulassungsbehörde.
Bei Wohnsitz im Ausland zusätzlich
- Benennung einer empfangsberechtigten Person mit Wohnsitz in Mainz (Formular am Ende dieser Seite)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der empfangsberechtigten Person im Original
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und der vollmachtgebenden Person)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als drei Jahre)
- Vollmacht der Geschäftsführung oder Prokurist:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
für freie Berufe (z.B. Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen)
- aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes
für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
für Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der vertretenden Person bzw. Personen mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
- Standardgebühr: 34,60 Euro
- Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Zahlungsarten
Bar / EC
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
Internetverweise
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Kontakt
Adresse
Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
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Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.