Führerschein für die Klasse B beantragen
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Wenn Sie ein Auto mit einem Gewicht von bis zu 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.
Es handelt sich um die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Sie waren noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis. Im Rahmen der Erteilung der Klasse B sind die Klassen AM und L eingeschlossen.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt Sie dazu, ein Kraftfahrzeug (Kfz) zu fahren. Motorräder sind davon ausgenommen. Das Kfz darf zusätzlich zum Fahrersitz für höchstens 8 Personen ausgelegt sein.
Sie können mit einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B auch Anhänger transportieren. Anhänger, die unter 750 Kilogramm wiegen, sind immer erlaub. Anhänger, die mehr als 750 Kilogramm wiegen, sind erlaubt, wenn das Gesamtgewicht aus Kfz und Anhänger nicht mehr 3.500 Kilogramm beträgt.
Seit dem 1. April 2021 können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B auch mit der Schlüsselzahl 197 beantragen. Hierbei absolvieren Sie die Fahrausbildung und Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und erhalten die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen.
Bitte beachten Sie hierzu, dass Sie die Entscheidung (Klasse B oder B197) bereits bei der Anmeldung in der Fahrschule sowie bei der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Beantragung treffen müssen.
Beantragung
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen (wegen der Identifikation und Unterschrift).
- Sie können den Antrag auf Ersterteilung eines Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Aushändigung
- Wenn Sie nur eine Klasse (z.B. B oder A1) beantragt haben, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch die prüfende Person.
- Wenn Sie mehrere Klassen beantragt haben, händigt die prüfende Person lediglich die Prüfbescheinigung aus. Mit dieser können Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen (zusätzliche Gebühr: 11,20 Euro bzw. 12 Euro innerhalb der Probezeit). Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
- persönlich
- durch eine bevollmächtigte Person
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie können den Antrag bis zu 6 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag stellen.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.
- Im Rahmen der Ersterteilung der Fahrerlaubnisklasse B müssen Sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
Bemerkung
- Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis erteile wir diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.
- Die theoretische Prüfung müssen Sie vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden haben.
- Sie dürfen die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
- Der Antrag verfällt, wenn
- Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden haben.
- Sie die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
Was sollte ich noch wissen?
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Rechtsgrundlage
- § 21 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- §§ 7 bis 25 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Die Fahrerlaubnis Klasse B gilt unbefristet.
- Antragsfrist 12 Monate
Ihr Antrag verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
Bearbeitungsdauer
ca. 6 bis 8 Wochen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Antrag auf erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B
- gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Sehtestbescheinigung, höchstens 2 Jahre alt
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. In der Fahrerlaubnisbehörde ist die technische Ausstattung für eine digitale Bildaufnahme vor Ort vorhanden. Für einen internationalen Führerschein bringen Sie bitte ein analoges Passbild mit. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin analoge Passbilder, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
Bei Beantragung der Klasse AM 15 zusätzlich
- Einverständniserklärung, der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung oder der Sorgeberechtigten
- Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, müssen Sie einen Nachweis darüber abgeben.
- Kopie des Personalausweises der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
durch eine bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
- Gebühr: 35,70 EUR
Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: 45,90 Euro
- Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: 11,20 Euro bzw. 12 Euro innerhalb der Probezeit
Zahlungsarten
Bar/EC
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Führerschein: Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer FahrerlaubnisPDF-Datei214,80 kB
- Führerschein, Vollmacht zur Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde, FormularPDF-Datei156,76 kB
- Fahrerlaubnis, Einverständniserklärung gesetzliche Vertretungsperson/en, FormularPDF-Datei91,53 kB
Internetverweise
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Kontakt
Adresse
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Herr KeilSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe D bis G und T | Buchstabenbereich: D–G und T | 06131 12-3728 | |
| Frau WeideSachbearbeiterin für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe I bis L und C | Buchstabenbereich: I–L und C | 06131 12-2193 | |
| Frau LangeSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabenbereich R bis S | Buchstabenbereich: R–S | 06131 12-2812 | |
| Frau MayerSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe U bis Z | Buchstabenbereich: W–Z und H | 06131 12-2187 |
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Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. (Öffnet in einem neuen Tab)
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Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Allgemeiner Hinweis
Im Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" steht Ihnen ein Foto-Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Hier können Sie biometrische Passbilder erstellen und digital übermitteln. Dafür fällt eine Gebühr von 6 Euro an.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Weitere Hinweise
Nachtbriefkästen befinden sich am
- Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am
- Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür.