Führerschein um Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
Online-Services
Sie möchten Busse fahren? Dann müssen Sie die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Beantragung
- Sie müssen die Erweiterung persönlich beantragen (wegen der Identifikation und Unterschrift).
- Sie können den Antrag auf Erweiterung eines Führerscheins frühestens 6 Monate, bevor Sie das Mindestalter erreichen, stellen.
Aushändigung:
- Wenn Sie nur eine Klasse (z.B. B oder A1) beantragt haben, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch die prüfende Person.
- Wenn Sie mehrere Klassen beantragt haben, erfolgt lediglich die Aushändigung einer Prüfbescheinigung durch die prüfende Person.
- Mit dieser können Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. (zusätzliche Gebühr: 11,20 Euro bzw. 12 Euro innerhalb der Probezeit)
- Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:
- persönlich
- durch bevollmächtigte Person
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Fahrerlaubnis: D
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Fahrerlaubnis: D1
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.
- Vorbesitzklassen:
- für D1: Vorbesitz Klasse B erforderlich
- für D1E: Vorbesitz Klasse D1 erforderlich
- für D: Vorbesitz Klasse B erforderlich
- für DE: Vorbesitz Klasse D erforderlich
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde den Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle. Nachdem Sie die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis in der Regel durch Aushändigung des neuen vorgefertigten Führerscheins. Gleichzeitig wird Ihr bisheriger Führerschein eingezogen.
Bemerkung
Hinweise
- Sie müssen die theoretische Prüfung vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden haben. Sie dürfen die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
- Der Antrag verfällt, wenn:
- Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden haben.
- Sie die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
- Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Bitte beachten Sie:
- Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
- Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen Sie bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
Rechtsgrundlage
- § 21 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsbehelf
Die Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen .
Fristen
- Geltungsdauer 5 Jahre
- Antragsfrist 6 Monate
Eine Verlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Fahrerlaubnisbehörde unterschiedlich sein . Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
- leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
- Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. In der Fahrerlaubnisbehörde ist die technische Ausstattung für eine digitale Bildaufnahme vor Ort vorhanden. Für einen internationalen Führerschein bringen Sie bitte ein analoges Passbild mit. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin analoge Passbilder, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- ggf. Nachweis der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Mainz ausgestellt wurde)
- Für eine gewerbliche Nutzung der Klassen D1, D, D1E und DE müssen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen.
- Um die Ausstellung des neuen Führerscheins zu beschleunigen, können Sie die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
Wenn Sie den Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen müssen, benötigen Sie:
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
- bisheriger Führerschein
durch bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
- bisheriger Führerschein
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
- Gebühr: 35,70 EUR
Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.
- Erweiterung der Fahrerlaubnis: 45,10 Euro (45,90 Euro mit Probezeit)
- Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: 11,20 Euro bzw. 12 Euro
- Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 6,50 Euro (nur eingeschränkt möglich)
Zahlungsarten
Bar/EC
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Führerschein: Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer FahrerlaubnisPDF-Datei214,80 kB
- Fahrerlaubnis, Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung FeV, Mustervordruck des Bundesministeriums der Justiz)PDF-Datei1,17 MB
- Führerschein, Vollmacht zur Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde, FormularPDF-Datei156,76 kB
Internetverweise
Kontakt
Adresse
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Herr KeilSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe D bis G und T | Buchstabenbereich: D–G und T | 06131 12-3728 | |
| Frau LangeSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabenbereich R bis S | Buchstabenbereich: R–S | 06131 12-2812 | |
| Frau MayerSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe U bis Z | Buchstabenbereich: W–Z und H | 06131 12-2187 | |
| Frau WeideSachbearbeiterin für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe I bis L und C | Buchstabenbereich: I–L und C | 06131 12-2193 |
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. (Öffnet in einem neuen Tab)
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Allgemeiner Hinweis
Im Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" steht Ihnen ein Foto-Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Hier können Sie biometrische Passbilder erstellen und digital übermitteln. Dafür fällt eine Gebühr von 6 Euro an.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Weitere Hinweise
Nachtbriefkästen befinden sich am
- Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am
- Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür.